1.4 Pflichten des Betreibers
Eigentümer des Gebäudes bzw. Betreiber der Oxiperm Pro Des-
infektionsanlage sind zu Folgendem verpflichtet:
•
Diese Anleitung als Teil des Produkts zu betrachten und wäh-
rend der gesamten Lebensdauer der Anlage in unmittelbarer
Nähe der Anlage gut sichtbar aufzubewahren.
•
Die vom Hersteller vorgeschriebenen Montageanforderungen
zu erfüllen, siehe Kapitel 5.1.
•
Sicherzustellen, dass Wasserleitungen und Armaturen regel-
mäßig überprüft, gewartet und instand gehalten werden.
•
Einholen einer behördlichen Genehmigung zur Lagerung von
Chemikalien, falls erforderlich.
•
Anwender in die Bedienung der Anlage einzuweisen.
•
Die vom Hersteller mitgelieferten Aufkleber am Aufstellungsort
sichtbar anzubringen. Abbildung, siehe Kapitel 9. Fotos.
•
Den Anwendercode für die Bedienungssoftware nur an ent-
sprechend technisch geschulte Anwender zu geben.
•
Die Vorschriften zur Unfallvermeidung am Aufstellungsort ein-
zuhalten (Deutschland GUV-V D5).
•
Jedem Anwender und dem Service-Personal Schutzkleidung
gemäß Unfallverhütungsvorschriften (Deutschland:
GUV-V D5) zur Verfügung zu stellen: Gesichtsschutz, Schutz-
handschuhe, Schutzschürze, Atemschutzmaske.
•
Falls die Anlage ohne Dosierpumpe geliefert wurde, ist vor der
Montage eine externe Dosierpumpe zu beschaffen. Nur autori-
siertes, von Grundfos geschultes Servicepersonal darf diese
an die Oxiperm Pro anschließen.
1.5 Autorisiertes Service-Personal
Die Anlage darf nur von autorisiertem und von Grundfos geschul-
tem Service-Personal gewartet und instand gehalten werden.
1.6 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Desinfektionsanlage Oxiperm Pro OCD-162 dient zum dis-
kontinuierlichen Aufbereiten einer Chlordioxid-Lösung aus Natri-
umchlorit (7,5 %) und Salzsäure (9 %) und zur kontinuierlichen
Dosierung dieser Lösung, um Wasser zu desinfizieren.
1.7 Sachwidriger Gebrauch
Andere als unter Kapitel 1.6 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
genannte Verwendungszwecke sind nicht bestimmungsgemäß
und sind unzulässig. Der Hersteller Grundfos haftet nicht für
Schäden, die durch falschen Gebrauch entstehen.
Im Reaktionsbehälter entsteht eine Lösung mit einer unkritischen
Konzentration von 2 g pro Liter Wasser. Somit arbeitet die Oxi-
perm Pro OCD-162 weit außerhalb des Bereichs kritischer Kon-
zentrationen.
Explosionsgefahr im Falle einer Überdosierung: Bei einer Kon-
zentration von über 30 g/l kann die Chlordioxid-Lösung explodie-
ren.
Gasförmiges Chlordioxid ist eine chemisch instabile Verbindung.
Bei Konzentrationen von über 300 g/m
Einwirkung explosionsartig in Chlor und Sauerstoff.
Warnung
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der
Anlage können zu erheblichen Sach- und Perso-
nenschäden führen.
Es ist verboten, Komponenten einschließlich
Sicherheitseinrichtungen zu öffnen, zu modifizie-
ren, baulich zu verändern, zu überbrücken, zu
demontieren, zu umgehen oder außer Funktion
zu setzen.
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zerfällt es ohne äußere
1.8 Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
Die Anlage ist mit folgenden Sicherheits- und Überwachungsein-
richtungen ausgestattet:
•
Abdeckhaube auf dem Systemträger
•
Zwei Auffangwannen für die beiden Chemikalienbehälter
(Zubehör)
•
Sicherheits-/Multifunktionsventil an der Dosierpumpe
•
Magnetventil am Verdünnungswasser-Zulauf
•
Volumenspeicher und Aktivkohlefilter für aus dem Reaktions-
behälter entweichendes ClO
•
Alarmfunktionen der Steuerung.
1.9 Chemikalien
1.9.1 Chlordioxid-Konzentration
Im Reaktionsbehälter der Oxiperm Pro OCD-162 entsteht aus
verdünntem Natriumchlorit und verdünnter Salzsäure eine Chlor-
dioxid-Lösung mit einer Konzentration von etwa 2 g pro Liter
Wasser. Die Oxiperm Pro OCD-162 dosiert die verdünnte Chlor-
dioxid-Lösung je nach Desinfektionsbedarf in die zu desinfizie-
rende Hauptleitung. Laut der deutschen Trinkwasserverordnung
darf die Chlordioxid-Konzentration im Trinkwasser maximal
0,4 mg pro Liter Wasser betragen.
Warnung
Explosionsgefahr bei Verwendung von Chemika-
lien in zu hoher Konzentration.
Natriumchlorit ausschließlich in einer Verdün-
nung mit 7,5 Gew.-% gemäß EN 938 verwenden.
Salzsäure ausschließlich in einer Verdünnung mit
9,0 Gew.-% gemäß DIN EN 939 verwenden.
Die Sicherheitsdatenblätter des Chemikalienliefe-
ranten müssen unbedingt beachtet werden.
Warnung
Explosionsgefahr durch Verwechslung der Che-
mikalienbehälter oder der Sauglanzen. Dadurch
kann es zu Personen- und Sachschäden kom-
men.
Chemikalienbehälter oder Sauglanzen nicht ver-
wechseln.
Die Aufkleber auf Chemikalienbehältern,
Sauglanzen und Pumpen beachten: rot = HCl,
blau = NaClO
.
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Warnung
Gefahr von Verätzungen, wenn Haut und Klei-
dung in Kontakt mit Natriumchlorit und Salzsäure
kommen.
Betroffene Hautstellen und Kleidung sofort
gründlich mit Wasser waschen.
Warnung
Gefahr von Reizung der Augen, Atmungsorgane
und Haut durch Einatmen von Chlordioxid.
Beim Wechseln der Chemikalienbehälter Schutz-
kleidung gemäß Unfallverhütungsvorschriften
tragen (Deutschland: GUV-V D5).
Warnung
Die Temperatur der in einem externen
Batch-Behälter gelagerten Chlordioxid-Lösung
darf 40 °C nicht überschreiten.
Bei über 40 °C besteht die Gefahr des Ausga-
sens.
Wir empfehlen die Installation eines Gaswarnge-
Hinweis
rätes.
-Gas
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