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Störungsbeseitigung; Wiederkehrende Prüfungen - Vetter 9987026602 Bedienungsanleitung

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5.
Störungsbeseitigung
Bläst ein Sicherheitsventil zu früh ab, weil ein Fremdkörper einge-
drungen ist und sich in ihm festgesetzt hat, so ist die Ablassvor-
richtung am Kopf des Sicherheitsventils durch Drehen entgegen
dem Uhrzeigersinn voll zu öffnen, so dass Druckluft entweichen
kann. Wird hierdurch der Fremdkörper nicht entfernt, so ist beim
ausgebauten Sicherheitsventil das Ventiloberteil abzuschrauben.
Dazu Rohrzange mittig ansetzen und durch Linksdrehen ab-
schrauben. Ventilkegel vorsichtig entnehmen und Fremdkörper
entfernen.
Ventiloberteil dann wieder fest anschrauben, Sicherheitsventil
einbauen und auf einwandfreie Funktion prüfen. Der eingestellte
Druck darf hierbei nicht verändert werden.
Sollte die Plombe, bzw. das Plombenblech am
Sicherheitsventil des Steuerorganes am Ven-
tiloberteil entfernt worden sein, so ist eine
sichere Funktion nicht mehr gewährleistet.
Das Sicherheitsventil ist auszutauschen.
6.
Wiederkehrende Prüfungen
Hebekissensysteme sind gem. DIN EN 13731 und nationalen Vor-
schriften (z.B. GUV-G 9102) wiederkehrenden Prüfungen zu unter-
ziehen.
9 Prüfung bei Übernahme
Prüfung der Vollzähligkeit und Vollständigkeit durch den Be-
auftragten des Betreibers.
Sicht- und Funktionsprüfung durch eine eingewiesene Person
gemäß Bedienungsanleitung
9 Sicht- und Funktionsprüfung nach jedem Einsatz/Gebrauch
durch den Benutzer
Diese Prüfung ist zu dokumentieren.
9 Mindestens einmal jährlich ist das Hebekissensystem einer
Sicht- und Funktionsprüfung durch einen geschulten Sach-
kundigen gem. DIN EN 13731 und nationalen Vorschriften zu
prüfen.
Diese Prüfung ist zu dokumentieren.
9 Mindestens alle 5 Jahre, oder wenn Zweifel an der Sicherheit
oder Zuverlässigkeit bestehen, ist das Hebekissensystem ge-
mäß DIN EN 13731 und nationalen Vorschriften einer Druck-
prüfung durch einen Sachkundigen mit Zusatzausbildung
des Herstellers oder einer Prüfung durch den Hersteller zu
unterziehen.
Die Verantwortung für sach- und fachgerechte Durchführung der
wiederkehrenden Prüfungen liegt beim Betreiber!
vorgegebene Prüffristen auf dem
Typenschild
Seite 12/18

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