6.0 Wartung
Die Maschine darf nur von Personen benutzt und gewartet werden, die damit
vertraut sind und die über die damit verbundenen Gefahren informiert sind.
Verantwortlichkeit, Kompetenz und Überwachung der Belegschaft müssen vom
Betreiber durchgeführt werden.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass der Inhalt der Bedienungsanleitung gelesen
und verstanden wird.
Reparaturen, die nicht in der Betriebsanleitung beschrieben sind, sind von
autorisiertem Fachpersonal durchzuführen.
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zur Gefährdung von Personen,
Umwelt und Maschine führen.
Wartung darf nur beim Anhalten der Maschine erfolgen.
Wartung bei den gehobenen Greifarmen muss mit geeigneten Stützelementen
gesichert werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Wartungsarbeit müssen alle Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen wieder montiert und aktiviert werden.
6.1 Reinigung
Beim Reinigen von der Maschine nicht direkt auf Lager, Dichtungen
und elektrische Komponente spritzen.
Nie scharfe Gegenstände oder Lösemittel
für die Reinigung verwenden.
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