Spycat
Benutzerhandbuch
TM
mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Datenwerks.
6. Jedes mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes
Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen
zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren
Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers
vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus
einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen
dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger
Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch
diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin,
ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht
durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im
Übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere
Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten;
dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien
Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen
Einfluss.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klar zu stellen, was als Konsequenz aus dem
Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten
entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine
explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten
ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten
erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
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