kopieren und weitergeben – vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine der folgenden
Leistungen erbringen:
a.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen
maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium
aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2
erfolgen muss. Oder:
b.
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang
gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu nicht
höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen –
wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für
den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
c.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese
Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie
das Programm als Objektcode oder in ausführbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerks wird diejenige Form des Datenwerks verstanden,
die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm
bedeutet „der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
Kompilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder
als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es
sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objektcode dadurch erfolgt,
dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die
Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des
Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit
dem Objektcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder
verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige
Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die
Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben,
nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet
haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm
abgeleitete Datenwerke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein
darauf basierendes Datenwerk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis
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Spycat
Benutzerhandbuch
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