2 Sicherheit
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende
Hinweise, die beim Anbau, Betrieb und War-
tung zu beachten sind. Daher ist diese Be-
triebsanleitung unbedingt vor Einsatz und
Inbetriebnahme vom Personal zu lesen und
muss dem Personal zugänglich sein.
Es sind nicht nur die unter diesem Hauptpunkt
Sicherheit aufgeführten, allgemeinen Sicher-
heitshinweise zu beachten, sondern auch die
unter den anderen Hauptpunkten eingefügten
speziellen Sicherheitshinweise.
2.1 Kennzeichnung von Hinwei-
sen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen
Sicherheitshinweise, die bei Nichtbeachtung
Gefährdungen für Personen hervorrufen, sind
mit allgemeinen Gefahrensymbol
Sicherheitszeichen nach ISO 9244
bei Warnung vor Quetschverletzungen
bei Warnung vor Schnittverletzungen
besonders gekennzeichnet.
Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeach-
tung Gefahren für die Maschine und deren
Funktion hervorrufen, ist das Wort
ACHTUNG
eingefügt.
Hinweise sind wie folgt gekennzeichnet:
HINWEIS
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise
müssen unbedingt beachtet und in vollständig
lesbarem Zustand gehalten werden.
2.2 Personalqualifikation und
-schulung
Die Kehrmaschine Exclusiv HG darf nur von
Personen benutzt, gewartet und instand-
gesetzt werden, die hiermit vertraut und über
die damit verbundenen Gefahren unterrichtet
sind.
Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die
Überwachung des Personals müssen durch
den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei
dem Personal nicht die notwendigen Kenntnis-
se vor, so ist dieses zu schulen und zu unter-
weisen. Weiterhin ist durch den Betreiber
sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebs-
anleitung durch das Personal voll verstanden
wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser
Betriebsanleitung beschrieben sind, dürfen nur
von autorisierten Fachwerkstätten durchge-
führt werden.
2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
hat sowohl eine Gefährdung für Personen als
auch für Umwelt und Maschine zur Folge.
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
kann zum Verlust jeglicher Schadenersatzan-
sprüche führen.
Im einzelnen zieht die Nichtbeachtung bei-
spielsweise folgende Gefährdungen nach
sich:
– Gefährdung von Personen durch nicht
abgesicherte Arbeitsbereiche
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschi-
ne
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur
Wartung und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch mechani-
sche und chemische Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage
von Hydrauliköl
Sicherheit
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