1. Allgemeine Hinweise
Die Anlage wird auf Wunsch vorkonfektioniert geliefert. Eine Bearbeitung durch
Knicken von Bauteilen und Bohrarbeiten entfallen. In dieser Anleitung werden
Ihnen Anweisungen zu nicht vorkonfektionierten Bauteilen gegeben.
1.1 Aufstellungsort
Solarmodule dürfen nicht in der Nähe offener Flammen, brennbarer Gase oder
Dämpfe, anhaltender Nässe/Feuchtigkeit (Brunnen) sowie nicht in Umgebungen
mit Chemikalien/Dämpfen, die Korrosion hervorrufen können, montiert werden.
1.2 Ausrichtung und Neigungswinkel
Ausrichtung und Neigungswinkel der Anlage sind durch die Aufnahmekonsolen
vorgegeben.
1.3 Verschattung der Solarmodule
Die Platzierung der Solarmodule zur Aufnahme von Sonnenlicht liegt in der
Verantwortung des Endmonteurs.
1.4 Statik des Montagegestells
Die Norm DIN 1055 „Einwirkungen auf Tragwerke" enthält grundlegende
bauartübergreifende Regelungen für die Tragwerksplanung von Bauwerken
einschließlich deren Gründungen und muss dem Anwendungsfall entsprechend
bei der Dimensionierung und Auslegung des Befestigungs- und Tragsystems
berücksichtigt werden. Die IEC 61646 regelt u. a. die mechanische
Belastungsfähigkeit der Solarmodule. Das Montagegestell muss in der Lage sein,
die Masse der Solarmodule zuzüglich der zulässigen Schneelast zu tragen sowie
den vorgegebenen Werten für die Windlast, wie in IEC 61646 festgelegt,
standzuhalten. Es muss zugleich seismischen Belastungen, wie sie in den
einschlägigen Erdbebengebieten auftreten können, standhalten.
Grundsätzliche Rahmenbedingungen für eine fachgerechte und zulässige
Verbauung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Es ist nicht ratsam, unverzinnte Kabel des Typs H07RN-F zu verwenden, da mit
oxidierten Kupferleitungen die zulässigen Grenzwerte für die Kontaktwiderstände
der Crimpverbindung überschritten werden können.
Getrennte Verbinder sind mit Hilfe von Abdeckkappen vor Schmutz und Wasser
zu schützen. Steckverbinder sind wasserdicht mit Schutzgrad IP67 ausgeführt.
Photovoltaik-Verbinder nicht auf die Dachfläche legen.
Alle national geltenden Vorschriften für die Errichtung und das Betreiben von
Photovoltaikanlagen sind zu beachten und einzuhalten.
1.5 Dachabstand
Der Dachrandabstand muss mindestens 1 Meter betragen.