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AUS Easy Pro Betriebshandbuch Seite 40

Geldwechsler
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Betriebshandbuch Easy Pro
oder das Symbol nicht mit den Anforderungen des Art. 13, Komma 4 und 5
konform sind.
Der
Hersteller,
7.
Elektronikgeräte nicht die in Art. 14, Komma 2 beschriebenen Anweisungen
aufführt, wird mit einer Geldstrafe von 30.000 bis 100.000 Euro belegt.
Der Hersteller, der dem nationalen Register der zur Entsorgung von WEEE-
8.
Geräten verpflichteten Personen innerhalb des von dem Gesetzesdekret in Art.
13, Komma 8 festgesetzten Zeitraums nicht die in Art. 13, Komma 4, 3 und 5
vorgesehenen Informationen mitteilt.
Vorbehaltlich der in Art. 5, Komma 2 aufgeführten Ausnahmen wird jeder, der
9.
nach dem 1. Juli 2006 neue Elektro- oder Elektronikgeräte auf den Markt bringt,
die Substanzen wie in Art. 5, Komma 1 oder weitere Substanzen wie in Art. 18,
Komma 1 enthalten, für jedes auf den Markt gebrachte Gerät mit einer Geldstrafe
von 30.000 bis 100.000 Euro belegt.
40
der
in
den
Bedienungsanleitungen
für
Elektro-
und

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