Herunterladen Diese Seite drucken

VARO POWERPLUS POWEG9013 Originalbetriebsanleitung Seite 44

Laubsauger/-bläser 3300w

Werbung

13 UMWELT
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro und
Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher
sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer
einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise
wird eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt. Batterien und
Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind und
zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen.
Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden
können. Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstellen abgeben.
Die Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich. Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400m² für Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt
für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², sofern sie
dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektro und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso
rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von mindestens 400 m²
für Elektro- und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m².
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch
geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im
Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen
an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen
Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge von
mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des
Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen
davon können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts
geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht
überschreiten
Copyright © 2024 VARO
Abholung
bei
.
POWEG9013
Erwerb
eines
Neugeräts
Seite
| 10
DE
auf
Wärmeüberträger,
www.varo.com

Werbung

loading