Sicherheit
Besondere Gefahren beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen > Gefahren beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
–
Chemische Reaktionen,
Pyrolyse oder biologische
Prozesse innerhalb des
Durchflussmessers / Strö-
mungswächters sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Das Eindringen von Fremd-
materialien, die Funken
erzeugen können, ist nicht
erlaubt und muss vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Reibung, die örtliche Erhit-
zung und Funkenbildung
verursachen kann, ist nicht
erlaubt und muss vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Schlagvorgänge, bei denen
Materialien wie Rost und
Leichtmetalle (z.B. Alumi-
nium oder Magnesium)
beteiligt sind, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Hohe Spannungen und
Ströme, die Funken hervor-
rufen können, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Elektromagnetische Wellen
im Bereich der Frequenzen
4
von 10
bis 3×10
sie im Umkreis von Funk-
sendestellen oder Hochfre-
12
12
Hz, wie
RVM/U-2 30x70 Modul ATEX Strömungswächter
quenzgeneratoren auf-
treten können, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Elektromagnetische Wellen
im Bereich der Frequenzen
11
von 3×10
bis 3×10
wie sie als Strahlung von
Schutzsystemen oder Kom-
ponenten (Lampen, Licht-
bögen, Laser) auftreten
können, sind nicht erlaubt
und müssen vom Betreiber
ausgeschlossen werden.
–
Vorrichtungen, die Strah-
lung fokussieren und Par-
tikel oder Oberflächen zur
Zündquelle werden lassen,
sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber aus-
geschlossen werden.
–
Ionisierende Strahlung,
welche die Mindestzünd-
temperatur der umgeb-
enden explosionsfähigen
Atmosphäre überschreitet,
ist nicht erlaubt und muss
vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
–
Ultraschallquellen, die den
beschallten Stoff ent-
zünden können, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
15
Hz,
04.05.2020