Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile.
Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel
müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet werden. Nach
Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig
produziert und vor Anlieferung gewissenhaft geprüft. Die
Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die
normaler Abnutzung ausgesetzt sind und daher als
Verschleißteile angesehen werden können oder für
Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Akkus
oder die aus Glas gefertigt sind. Diese Garantie verfällt, wenn
das Gerät beschädigt, nicht sachgemäß benutzt oder gewartet
wurde. Für eine sachgemäße Benutzung des Gerätes sind alle
in der Bedienungsanleitung aufgeführten Anweisungen genau
einzuhalten. Verwendungszwecke und Handlungen, von denen
in der Bedienungsanleitung abgeraten oder vor denen gewarnt
wird, sind unbedingt zu vermeiden. Das Gerät ist lediglich für
den privaten und nicht für den gewerblichen Gebrauch
bestimmt. Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer
Behandlung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht
von unserer autorisierten Service-Niederlassung vorgenommen
wurden, erlischt die Garantie.
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