Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Konformitätserklärungen - Sartorius MA100 Betriebsanleitung

Sartorius moisture analyzer
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für MA100:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Konformitätserklärungen
Geräte zur Verwendung im gesetzlichen
Messwesen: Richtlinie 90/384/EWG
»Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Bestimmung der
Masse im gesetzlichen Messwesen.
Die zugehörige Konformitätserklärung
für von SARTORIUS geeichte Waagen mit
EG-Bauartzulassung siehe Seite 78.
Diese Richtlinie regelt ebenfalls die Durch-
führung der EG-Eichung durch den Her-
steller, sofern eine EG-Bauartzulassung
vorliegt und der Hersteller für diese Tätig-
keiten von einer von der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften benannten
Stelle akkreditiert ist.
Rechtliche Grundlage für Sartorius, die
EG-Eichung durchzuführen, ist die EG-
Richtlinie Nr. 90/384/EWG für nichtselbst-
tätige Waagen, die ab dem 01.01.1993 im
harmonisierten Binnenmarkt gilt, sowie
die erteilte Anerkennung des diesbezüg-
lichen Qualitätsmanagement Systems der
Sartorius AG durch das Niedersächsische
Landesverwaltungsamt-Eichwesen vom
15.02.1993.
Weitere Informationen zu dem EG-Zeichen
auf Sartorius Geräten sind erhältlich unter
der Publikations-Nr.
W- -0052-d93081.
Service »Neuaufstellung« in Deutschland
Unser Servicepaket »Neuaufstellung« bietet
Ihnen eine Reihe wichtiger Leistungen, die
Ihnen ein zufriedenstellendes Arbeiten
garantieren:
– Aufstellung
– Inbetriebnahme
– Überprüfung
– Einweisung
Wenn die Neuaufstellung der Waage durch
Sartorius erfolgen soll, dann fordern Sie
mit der Karte »Neuaufstellung Scheck Nr 2«
aus dem beiliegenden Garantie- und
Servicescheckheft einen Kundendienstmit-
arbeiter an.
Nacheichungen in Deutschland
Die Gültigkeit der Eichung endet mit
Ablauf des übernächsten Kalenderjahres.
Bei einem Einsatz der Waage in der
Füllmengenkontrolle, gemäß Verordnung
über Fertigpackungen, endet die Gültigkeit
mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres.
Nacheichungen müssen z. Zt. von einem
Eichbeamten durchgeführt werden. Eine
rechtzeitige Nacheichung ist beim örtlichen
Eichamt anzumelden. Bitte beachten Sie
ggf. die Änderungen des Gesetzgebers.
Nacheichungen im Europäischen Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich nach
nationalen Vorschriften des Landes, in dem
die Waage verwendet wird. Informationen
über die aktuellen in Ihrem Land gültigen
gesetzlichen Vorschriften sowie über
zuständiges Personal erfragen Sie bitte bei
Ihrem SARTORIUS-Kundendienst.
Für weitere Informationen zum Thema
»Eichung« stehen Ihnen unsere Kunden-
dienst-Leitstellen zur Verfügung.
75

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Ma50

Inhaltsverzeichnis