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X-FLOC Zellofant M95 Betriebsanleitung Seite 7

Dämmstoff-verarbeitungsmaschine

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Dämmstoff-Verarbeitungsmaschine M95
2.4 Sicherheitseinrichtungen
Bei Funktionsstörungen der Einblasmaschine ist diese sofort stillzusetzen. Die Störungen sind umgehend zu
beseitigen. Die Einblasmaschine darf nur im Bereich der zugelassenen Betriebstemperatur betrieben und
gelagert werden. Auf eine ausreichende Frischluftzufuhr ist zu achten um eine Überhitzung zu vermeiden.
Die Einblasmaschine darf nicht auf nassem Untergrund verwendet werden. Schläuche und die damit ver-
bundenen metallischen Teile können sich elektrostatisch aufladen. Eine ausreichende Erdung der metalli-
schen Teile reduziert die möglichen Gefahren von elektrostatischen Entladungen.
Die Elektrische Schaltanlage [4] ist bei der Inbetriebnahme und während des Betriebes stets verschlossen zu
halten. Der Zugang ist nur autorisierten Elektrofachkräften erlaubt. Alle Warnhinweise, Abdeckungen und
Schutzverkleidungen der Maschine dürfen nicht entfernt oder abgeändert werden. Die Einblasmaschine
besteht zum Teil aus beweglichen Teilen, die eine erhöhte Verletzungsgefahr darstellen.
GEFAHR !
Warnung vor Verletzungsgefahr bei der Inbetriebnahme und während des Betriebes der
Einblasmaschine!
Es besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr an den Auflagepunkten von Trichteraufsatz [1] und
Maschinenunterteil [3].
Der arbeitsplatzbezogene Emissionsschalldruckpegel, gemessen nach DIN EN ISO 11201, beträgt 76,2 dB(A).
Abhängig von den örtlichen Bedingungen, z.B. in einem geschlossenen Raum, kann ein höherer Schalldruck-
pegel entstehen.
Das Bedienpersonal und Personen, die sich in unmittelbarer Nähe der Einblasmaschine befinden, sind mit
ausreichenden Schutzausrüstungen auszurüsten. Bei länger anhaltendem Materialrückstau ist die Einblas-
maschine auszuschalten und beim Verlassen des Arbeitsplatzes gegen Fremdeinwirkungen und unbefugtes
Benutzen zu sichern.
2.5 Ersatzteile
Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei
Originalersatzteilen immer gewährleistet. Die X-Floc Dämmtechnik-Maschinen GmbH haftet nicht für
Schäden, die aus der Verwendung von nicht ordnungsgemäßen Ersatzteilen resultieren.
2.6 Einblasdämmstoffe
Die Einblasmaschine darf nur mit bauaufsichtlich zugelassenen Einblasdämmstoffen in Betrieb genommen
werden. Bei der Verwendung von nicht bauaufsichtlich zugelassenen Verarbeitungsmaterialien besteht die
Gefahr einer elektrostatischen Aufladung, Entzündung und Störungen an der Maschine. Für hieraus resultie-
rende Schäden an Personen oder Sachgegenständen haftet die X-Floc Dämmtechnik-Maschinen GmbH
nicht.
2.7 Weitergabe
Bei einer Weitergabe der Einblasmaschine müssen alle Begleitpapiere an den neuen Besitzer weitergegeben
werden. Für Informationen über sicherheitsrelevante Änderungen an der Einblasmaschine M95, Maschinen
und Zubehör, ist eine Registrierung beim Hersteller erforderlich.
X-Floc Dämmtechnik-Maschinen GmbH
Rosine-Starz-Straße 12 · 71272 Renningen · Germany
Telefon +49-7159-80470-30 · Fax -40 | info@x-floc.com · www.x-floc.com
Niemals bei der Inbetriebnahme und während des Betriebes die Einblasmaschine kippen!
Niemals bei der Inbetriebnahme und während des Betriebes hinter den Streifen-
vorhang [10] der Sackauflage [15] greifen!
Niemals bei der Inbetriebnahme und während des Betriebes in die Bereiche des Zer-
kleinerungsarms [14] und des Rechenrads [12] greifen!
Vor Wartungs- und Reinigungsarbeiten Netz-Adapter ziehen.
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