2.5
anFOrDerUnGen an Das PersOnal
2.5.1
aUFGaBe Des MOntaGePersOnals
Das Montagepersonal muss folgende Aufgaben erfüllen:
¬ Sichtprüfung gemäß den in Kapitel „Montage" beschriebenen Vorgaben
2.5.2
anFOrDerUnGen an Das MOntaGePersOnal
Um die Aufgabe erfüllen zu können, muss das Montagepersonal die folgenden
Anforderungen erfüllen, es muss
¬ von dem Betreiber eine Einweisung mit dem Umgang des Magazin-
schraubers erhalten haben.
¬ diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
2.5.3
aUFGaBen Des BeDIenPersOnals
Das Bedienpersonal muss folgende Aufgabe erfüllen:
¬ Sichtprüfungen gemäß Kapitel „Bedienung" ausführen.
2.5.4
anFOrDerUnGen an Das BeDIenPersOnal
Um die Aufgabe erfüllen zu können, muss das Bedienpersonal die folgende
Anforderung erfüllen, es muss
¬ diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
14
GrUnDleGenDe sIcherheItsInFOrMatIOnen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
GrUnDleGenDe sIcherheItsInFOrMatIOnen
DE
15