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11.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Garantieleistung der vorliegenden Bescheinigung erstreckt sich über die Laufzeit von einem
Jahr nach Geräteerwerb.
Der Hersteller verpflichtet sich dazu, während dieser Garantielaufzeit die Teile, die defekt sind, zu
ersetzten und berechnet dem Kunden lediglich die anfallenden Frachtkosten.
Die Garantie erlischt, wenn das Gerät unsachgemäß verwendet wurde, bzw. Transportschäden
aufweist.
GARANTIESCHEIN
Das Gerät wurde nach dem Stand der Technik und den vorgegebenen Sicherheitskriterien gebaut
und vor dem Versand in unserem Werk getestet.
COLLI F.G.B. S.R.L.
garantiert den Betrieb und die Qualität der Maschine, nach den
Gesetzesvorschriften, für eine Laufzeit von 12 Monaten.
Die Garantie erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch und gar nicht oder unvollständig ausgeführter
bzw. unsachgemäßer Wartung, sowie nicht vom Hersteller genehmigten Geräteeinstellungen.
Die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Gerätebetriebs bezieht sich auf die Einhaltung aller
in der vorliegenden GEBRAUCHS- UND WARTUNGSANLEITUNG enthaltenen Hinweise.
Defekte Teile werden nur dann kostenlos ersetzt, wenn ein ordnungsgemäßer Gerätebetrieb
festgestellt werden konnte.
Reklamationen bzw. Garantieleistungsanfragen werden nur unter Angabe der im Typenschild
eingelassenen Gerätenummer entgegengenommen.
Bei Erhalt des Gerätes muss geprüft werden, dass das Verpackungsmaterial unversehrt und
unbeschädigt ist. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Hersteller nicht für Transportschäden
verantwortlich.
Werden am Verpackungsmaterial augenscheinliche Beschädigungen festgestellt, ist der Spediteur
sofort zu benachrichtigen.
Unser Unternehmen stellt gerne ggf. erforderliche Hilfeleistung zur Verfügung.
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