PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
5.3.
Um Gefahren während der Installation, Einstellung, dem Gebrauch und der gewöhnlichen und
außergewöhnlichen Wartung vorbeugen zu können, empfehlen wir die Verwendung von:
− Handschuhen (z.B. bei der Handhabung von Geräteteilen und dem Ersatz von Messern)
− Quetsch- und rutschfestem Schuhwerk
− Augen- und Gesichtsschutz zum Schutz vor möglichem Splitterwurf während der Verarbeitung
bzw. anschließender Gerätereinigung
− Staubschutzmasken
!
Der Gebrauch von Augen- oder Gesichtsschutz ist beim Schleifen des Messers 71 mit der
Schleifscheibe 108 Pflicht.
Außerdem hat das Personal geeignete Arbeitskleidung zu tragen, um folgende Gefahren
auszuschließen:
− Verfangen, Zug-, Quetsch-, Rutsch, Schürfgefahr;
− Das Tragen von Kontaktlinsen ist verboten.
Die Bedienperson muss sich zudem an folgende Anweisungen halten:
− Das Gerät und den Arbeitsbereich ordentlich und sauber halten.
− Geeignete Behälter und/oder abgegrenzte Bereiche zur Lagerung von noch zu bearbeitenden
sowie bereits bearbeiteten Produkten vorsehen.
Ein Gerät dieser Art kann gefährlich sein, wenn es nicht ordnungsgemäß betrieben wird.
Die Bedienperson hat sich ausdrücklich an alle Sicherheitshinweise zu halten.
Sämtliche in der vorliegenden Bedienungsanleitung erwähnten Sicherheitsmaßnahmen basieren
auf einem ordnungsgemäßen Gerätebetrieb d.h. der vom Hersteller vorgesehenen Verwendung.
Diese Verwendung bezieht sich auf die Vorbereitung, den Betrieb und die Gerätewartung.
Jede nicht vom Hersteller genehmigte Verwendung des Gerätes ist ausdrücklich verboten.
Es ist außerdem verboten, das Gerät bzw. Geräteteile ohne vorangegangene Genehmigung des
Herstellers abzuändern.
− Das Gerät ausschließlich in psychisch und physisch gesundem Zustand benutzen.
− Geeignete Kleidung tragen, die nicht hinderlich ist bzw. sich nicht im Gerät verfangen kann.
− Je nach den auszuführenden Arbeiten die in der vorliegenden Anleitung genannte persönliche
Schutzausrüstung verwenden.
− Alle vom Hersteller am Gerät angebrachten Schilder dürfen weder entfernt noch abändert
werden.
− Die Gerätesicherheitssysteme weder entfernen noch überbrücken bzw. umgehen.
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