Montagehinweise
WICHTIG:
VOR Montagebeginn lesen Sie bitte die Montageanleitung vollständig durch.
Alle Motoranleitungen finden Sie auch online unter
https://www.eurosun-sonnenschutz.com/elero-anleitungen-
https://www.eurosun-sonnenschutz.com/somfy-anleitungen-
Beachten Sie ALLE Hinweise zu den einzelnen Varianten auf der Teileübersicht und in dem Montageablauf.
Wir empfehlen Ihnen, diese Montageanleitung jederzeit griffbereit aufzubewahren.
Montagevoraussetzung:
Prüfen Sie bitte VOR Montagebeginn die Lieferung anhand der Zubehörlisten auf Vollzähligkeit.
Fehlende oder falsche Teile sind VOR Montagebeginn zu reklamieren.
Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Ausführungsbasis:
Die Komponenten unserer Staco-Raffstore sind konstruktiv auf die entsprechende Variante hin
unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsfaktoren ausgelegt.
Verwenden Sie zur Montage nur die mitgelieferten Komponenten entsprechend den Vorgaben auf den Listen. Fremd-
teile können die Konstruktion nachteilig beeinflussen und dürfen deshalb nicht verbaut werden.
Hieraus resultierende Beschädigungen oder Funktionsstörungen werden als Mangel nicht anerkannt.
Befestigungselemente:
Die maximal zulässige Belastung der Sonnenschutz-Halterung auf dem Baukörper ist von dem
Befestigungsuntergrund (Beton, Alu, usw.) abhängig.
Deshalb haben wir aus Sicherheitsgründen keine Schrauben- / Dübelkombination der Lieferung beigefügt.
Wir empfehlen, von einen Fachmann die optimale Schrauben- / Dübelkombination festlegen zu lassen.
Aus Gründen der Dauerfestigkeit dürfen nur nichtrostende Verbindungselemente verwendet werden.
Schallschutz:
Bei der Montage der Staco-Raffstore sind ebenso die gültigen Normen für den Schallschutz (DIN 4109-1) zu
beachten. In Schutzbedürftigen Räumen nach der Norm DIN 4109-1 (Wohn und Schlafräume, Kinderzimmer,
Arbeitsräume/Büros, Unterrichts- oder Seminarräume).
Nach DIN 4109-1 darf der kennzeichnende Schalldruckpegel in Wohn und Schlafräumen bei Betrieb von gebäude-
technischen Anlagen den Wert von L AFmax 30 dB(A) sowie bei Büro und Arbeitsräumen von L AFmax 35 dB(A) nicht
überschreiten. Dies stellt den baurechtlich geschuldeten Mindeststandard dar, d. h. diese Werte dürfen nicht
überschritten werden.
Empfehlung: Abstimmung zwischen Fachplaner und Auftragsnehmer empfehlenswert um im Einzelfall festzulegen,
welche Maßnahmen (z.B. Montagetechnische Randbedingungen) erforderlich sind um die Einleitung der
Geräuschemissionen ins Gebäude möglichst gering zu halten.
Ist kein Fachplaner (z.B. Architekt, Bauingenieur) eingebunden, wird das ausführende Unternehmen zum
Fachplaner!
Schlussbemerkung:
Jede unsachgemäße Ausführung obliegt dem Auftragsnehmer bzw. Montageausführenden.
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