3. SICHERHEITSHINWEISE
3.1. Konvention für Sicherheitshinweise
Die Anlage wurde nach Druchführung einer Gefährdungsanalyse und unter Berücksichtigung der
einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und
gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Arbeitsschutzgesetz
Unfallverhütungs-
vorschriften
der
Berufs-
genossenschaften
Betriebsanleitung
SL Rack GmbH | Münchener Straße 1 | 83527 Haag i. OB | Tel: +49 8072 3767-0 | sales@sl-rack.de | www.sl-rack.de
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann
erreicht werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der Anlage, diese Maßnahmen
zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
▪
die Anlage nur bestimmungsgemäß verwendet wird
▪
die Anlage nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben
wird und besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre
Funktionstüchtigkeit überprüft werden
▪
erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für das Bedienungs-,
Wartungs- und Reparaturpersonal zur Verfügung stehen und benutzt
werden
▪
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am
Einsatzort der Anlage zur Verfügung steht
▪
nur qualifiziertes und autorisiertes Personal die Anlage bedient, wartet und
repariert
▪
dieses Personal regelmäßig in allen relevanten Arbeitssicherheits- und
Umweltschutzpunkten unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und
insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt und
▪
alle an der Anlage angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht
entfernt werden und leserlich bleiben.
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