HERSTELLER
HÄNDLER
MASCHINENTYPE
MASCHINEN-NR.
BAUJAHR
LIEFERDATUM
Unser Kunde verpflichtet sich, die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu überprüfen und uns etwaige
offensichtliche Mängel sofort schriftlich mitzuteilen. Mängel, die erst später auftauchen sind ebenfalls
unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dies spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mängelanzeige so gilt die Ware als genehmigt. Der Kunde hat
uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, vor Ort den Zustand des Gerätes zu überprüfen.
Die Gewährleistung erfolgt grundsätzlich durch Verbesserung. Preisminderungsansprüche kommen
nur dann zum Tragen, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Wir leisten Gewähr für alle von uns gelieferten Geräte – ausgenommen Gebrauchtwaren, für die wir
keine Gewähr übernehmen – dies innerhalb von 6 Monaten ab tatsächlicher Ablieferung der Ware
beim Kunden. Innerhalb dieser Frist leisten wir vollen Materialersatz. Fracht- und Verpackungskosten
bzw. Wegzeit- und Fahrtkosten werden von uns auf jeden Fall verrechnet.
Wir gewährleisten nur, dass bei ordnungsgemäßem Anschluss an die vorgeschriebene Spannung
sowie bei einwandfreien Spannungsverhältnissen, richtiger Bedienung sowie bei vorschriftsmäßiger,
aus
der
Bedienungsanleitung
konzessionierten Elektriker die gewöhnlich vorausgesetzten oder ausdrücklich zugesicherten
Leistungen und Funktionen erfüllt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in unseren
Prospekten oder Katalogen angegebenen Abmessungen, Leistungen oder Funktionen ebenso wie das
Design, jederzeit auch ohne vorherige Ankündigung geändert werden können und daher unverbindlich
sind. Wir leisten keine Gewähr bei Eingriffen von unbefugter Hand bzw. Nichteinhaltung der geltenden
Zahlungsbedingungen. Die Gewährleistung bezieht sich
nicht auf Glas, Schamotte oder Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Ein
Gewährleistungsanspruch wird nur bei Vorlage der entsprechenden Rechnung und Bekanntgabe der
Fabrikationsnummer des Gerätes erfüllt.
Die Gewährleistung für den Fachhandel erstreckt sich nur auf den kostenlosen Ersatz defekter Teile,
wobei die Ersatzteile gegen Verrechnung an den Kunden gesendet werden und dem Kunden bei
Rückstellung des defekten Teiles eine entsprechende Gutschrift ausgestellt wird.
Für Schäden oder Fehler, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen, wird von
uns Keine Haftung übernommen.
Weitere Ansprüche unseres Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere Schadenersatz für
unmittelbare bzw. mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden), es sei denn, es liege Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vor.
Gewährleistung / Garantie
ersichtliche
TURBO Professional kitchen solutions
A-5020 Salzburg, Samergasse 28b
Telefon (0662) 880225
Telefax (0662) 8802259
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Wartung,
fachgerechte
9
Installation
durch
einen