S-BOON 1. Produktbeschreibung / 1. Product description Kopfteil Head Side Griffmulde Recessed grip Unterseite Unterseite Oberseite Top side Bottom side Bottom side Technische Daten / Technical data: Breite / Width 430 mm Länge / Length 1850 mm Höhe / High 50 mm Gewicht / Weight ca.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, Probleme in der Anwendung oder Instandhaltung haben, wenden Sie sich bitte an den örtlichen Fachhändler oder direkt an ultraMEDIC GmbH. Geben Sie immer die LOT-Nummer zur Identifizierung des S-BOONs an. 2.1 Garantiebestimmungen Der Hersteller gewährt auf dieses Produkt 24 Monate Garantie. Sie umfasst Schäden infolge Herstellungs- und Materialmängel, nicht jedoch wegen unsachgemäßer oder...
3. Hinweise zur Sicherheit und zum Schutz vom Produkt 1. Prüfen Sie vor und nach jeder Anwendung die Unversehrtheit und Vollständigkeit der Bauteile und der Patientenrückhaltegurte. 2. Vergewissern Sie sich, dass die Patientenrückhaltegurte korrekt eingebaut sind. 3. Führen Sie vor dem ersten Gebrauch ein Probelauf mit einem leeren S-BOON durch, um die Handhabung des Produkts kennenzulernen.
dem der Anwender und/oder der Patient niedergelassen sind, gemeldet werden. 4.2 Anwendung 1. Die Handhabung des S-BOONs erfolgt abhängig vom Verletzungsmuster und den örtlichen Gegebenheiten. 2. Ist der Patient kleiner als 1,20m, empfehlen wir, die Gurte SAN-0281 oder SAN-0286 zu benutzen.
5. Reinigung und Pflege Benutzen Sie milde Seifenlauge und warmes Wasser (40°C) zur Reinigung des S-BOONs und der Gurte. Für die Desinfektion können Sie handelsübliche auf Alkohol basierende Mittel benutzen. Andere Lösungen oder Reinigungschemikalien können das Material des S-BOONs und der Gurte beschädigen.
8. Lebensdauer Die Lebensdauer des S-BOON ist von den individuellen Einsatzbedingungen abhängig. Je nach Häufigkeit und Intensität der Nutzung der Rettungstrage ist eine Abnutzung des Wirbelsäulenbretts normal. Eine sachgemäße Anwendung wird hier vorausgesetzt. Lebensdauer der Patientesicherungsgurte (SAN-0084-S / SAN-0084-K) wird auf max. 10 Jahre festgelegt.