KTR Kupplungstechnik
GmbH
D-48407 Rheine
5 Anhang A
Hinweise und Vorschriften für den Einsatz in
5.9 EG-Konformitätserklärung
im Sinne der EG-Richtlinie 94/9/EG vom 23.03.1994
und mit den zu ihrer Umsetzung erlassenen Rechtsvorschriften
Der Hersteller - KTR Kupplungstechnik GmbH, D-48432 Rheine - erklärt, dass die in dieser
Betriebsanleitung beschriebenen, explosionsgeschützt ausgeführten
Geräte im Sinne des Artikels 1 (3) b) der RL 94/9/EG sind und die grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen gemäß Anhang II der RL 94/9/EG erfüllen.
®
Die RIGIFLEX
-N Stahl-Lamellenkupplung stimmt mit den Anforderungen der RL 94/9/EG überein.
Eine oder mehrere der in der zugehörigen EG-Baumusterprüfbescheinigung IBExU07ATEXB004 X
genannten Normen wurden zum Teil durch neue Ausgaben ersetzt.
Die KTR Kupplungstechnik GmbH als Hersteller erklärt für das vorstehend genannte Produkt auch die
Übereinstimmung mit den Anforderungen der neuen Normenausgaben.
Entsprechend Artikel 8 (1) b) ii) der RL 94/9/EG ist die technische Dokumentation bei der benannten
Stelle hinterlegt:
Rheine, den
21.01.13
Datum
Gezeichnet:
Schutzvermerk
ISO 16016 beachten.
Geprüft:
RIGIFLEX
Betriebs-/Montageanleitung
EG-Konformitätserklärung
®
RIGIFLEX
-N Stahl-Lamellenkupplungen
IBExU
Institut für Sicherheitstechnik GmbH
Fuchsmühlenweg 7
09599 Freiberg
i. V.
Reinhard Wibbeling
Leiter TECHNIK
28.05.13 Kb/Ba
28.05.13 Kb
KTR-N
®
-N
Blatt:
Ausgabe:
-Bereichen
i. A.
Reiner Banemann
Produktmanager
Ersatz für:
KTR-N vom 21.01.13
Ersetzt durch:
47410 DE
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