KTR Kupplungstechnik
GmbH
D-48407 Rheine
5 Anhang A
Hinweise und Vorschriften für den Einsatz in
5.6
Kupplungskennzeichnung für den explosionsgefährdeten Bereich
Kupplungen für den Einsatz im Ex-Bereich sind für die jeweils zulässigen Einsatzbedingungen an mindestens
einem Bauteil kurz oder komplett und an den übrigen Bauteilen durch ein
messer oder an der Stirnseite gekennzeichnet. Die Lamellenpakete werden nicht gekennzeichnet.
Kurze Kennzeichnung:
(Standard)
Komplette Kennzeichnung:
Die Kennzeichnung mit der Explosionsgruppe IIC schließt die Explosionsgruppen IIA und IIB mit ein.
Falls zusätzlich zur
-Kennzeichnung das Symbol
vorgebohrt von KTR ausgeliefert worden.
5.7 Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme der Kupplung den Anzug der Gewindestifte in den Kupplungsnaben prüfen, die Ausrichtung
und das Abstandsmaß E kontrollieren und ggf. korrigieren sowie alle Schraubenverbindungen je nach
Kupplungsbauart auf die vorgeschriebenen Anziehdrehmomente überprüfen.
Bei Einsatz im Ex-Bereich sind die Gewindestifte zur Kupplungsnabenbefestigung sowie alle
Schraubenverbindungen zusätzlich gegen Selbstlockern zu sichern, z. B. Verkleben mit Loctite
(mittelfest).
Abschließend ist der Kupplungsschutz gegen unbeabsichtigtes Berühren anzubringen.
Die Abdeckung muss elektrisch leitfähig sein und in den Potentialausgleich einbezogen werden. Als
Verbindungselement zwischen Pumpe und E-Motor sind Aluminium-Pumpenträger (Magnesiumanteil unter
7,5 %) und Dämpfungsringe (NBR) zugelassen. Das Abnehmen der Abdeckung ist nur bei Stillstand gestattet.
Während des Betriebes der Kupplung ist auf
veränderte Laufgeräusche
auftretende Vibrationen
zu achten.
Beim Einsatz der Kupplungen in staubexplosionsgefährdeten Bereichen sowie in Bergbaubetrieben ist vom
Betreiber darauf zu achten, dass sich zwischen Abdeckung und Kupplung kein Staub in gefährlicher Menge
ansammelt. Die Kupplung darf nicht in einer Staubschüttung laufen.
Für Abdeckungen mit unverschlossenen Öffnungen in der Oberseite sollten beim Einsatz der Kupplungen als
Geräte der Gerätegruppe II keine Leichtmetalle verwendet werden (möglichst aus nicht rostendem Stahl).
Beim Einsatz der Kupplungen in Bergbaubetrieben (Gerätegruppe I M2) darf die Abdeckung nicht aus
Leichtmetall bestehen, sie muss außerdem höheren mechanischen Belastungen als beim Einsatz als Geräte der
Gerätegruppe II standhalten können.
Gezeichnet:
Schutzvermerk
ISO 16016 beachten.
Geprüft:
®
RIGIFLEX
Betriebs-/Montageanleitung
-Bereichen
II 2GD c IIC T X/I M2 c X
II 2G c IIC T6, T5, T4, T3 bzw. T2 - 30 °C T
+ 125 °C, + 190 °C bzw. + 250 °C
II 2D c T 110 °C - 30 °C T
gestempelt wurde, so ist das Kupplungsteil un- oder
28.05.13 Kb/Ba
28.05.13 Kb
KTR-N
-N
Blatt:
Ausgabe:
-Zeichen am Nabenaußendurch-
+ 75 °C, + 90 °C,
a
+ 100 °C /I M2 c - 30 °C T
a
Ersatz für:
KTR-N vom 21.01.13
Ersetzt durch:
47410 DE
15 von 19
8
+ 140 °C
a