DE BF4 r2 SR 30/01/02
31/01/02
zwischen -20°C und +40°C. Bei über +55°C ist es möglich, dass das
Display schlecht lesbar ist; derartige Störungen sind jedoch von
vorübergehender Natur und nicht schwerwiegend.
• AKKU:
Bevor Sie den Akku aus dem Telefon entnehmen, muss das Telefon
ausgeschaltet
werden.
Für
Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:Versuchen Sie nicht, den Akku zu
öffnen (er enthält chemische Substanzen, die zu Verätzungen führen
können).
Bohren Sie kein Loch in den Akku und verursachen Sie keinen
Kurzschluss, werfen Sie den Akku nicht ins Feuer oder in den
Hausmüll und setzen Sie ihn keinen Temperaturen über 60°C aus.
Der
Akku
ist
unter
Umweltschutzvorschriften zu entsorgen. Der Akku darf nicht
zweckentfremdet werden.Verwenden Sie keine beschädigten Akkus.
• SICHERHEIT IM FAHRZEUG:
Es obliegt Ihnen, zu überprüfen, ob das im jeweiligen Einsatzbereich
geltende Recht den Gebrauch des Telefons durch den Fahrer
gestattet. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und da erwiesen ist, dass der
Einsatz des Mobiltelefons während der Fahrt einen hohen
Risikofaktor darstellt, sollten Sie das Telefon nur im stehenden
Fahrzeug benutzen. Wenn Sie jedoch während der Fahrt unbedingt
telefonieren müssen, darf das Telefon nur im Freisprech-Modus mit
einer
entsprechenden
„Einbaubereiten Fahrzeugeinrichtung zum Freisprechen", benutzt
werden.
Die Strahlung des Telefons kann den Betrieb von elektronischen
Systemen im Fahrzeug wie Antiblockiersystem ABS, Airbag, usw.
stören. Beachten Sie daher folgende Auflagen:
- Legen Sie das eingeschaltete Telefon niemals auf der
Instrumententafel ab
- Das Telefon ist mit einer Außenantenne zu verbinden: Die Antenne
muss so installiert sein, dass sich Ihr Körper nicht ständig in der Nähe
der Antenne befindet, falls nicht eine metallische Abschirmung (z.B.
11:38
Page 5
den
Akku
sind
folgende
Beachtung
der
geltenden
Freisprecheinrichtung,
wie
der
5
Fahrzeugdach) vorhanden ist.
- Lassen Sie von Ihrem Vertragshändler oder Netzbetreiber die
ordnungsgemäße Abschirmung dieser Systeme überprüfen, bevor Sie
das Telefon im Fahrzeug benutzen
• ELEKTROMAGNETISCHE WELLEN:
Die Bescheinigung zur Erfüllung der Grenzwerte der ICNIRP oder
Europäischen
Richtlinie
1999/5/EWG
Grundbedingung zur Vermarktung von Mobiltelefonen. Der Schutz
der Gesundheit und die Sicherheit in der Öffentlichkeit, insbesondere
der Benutzer von Mobiltelefonen, ist ein wesentlicher Aspekt dieser
Richtlinie.
DAS
MOBILTELEFON
ERFÜLLT
RICHTLINIEN IN BEZUG AUF DIE ELEKTROMAGNETISCHE
STRAHLUNG
Das Mobiltelefon ist ein Funksender und -empfänger. Bei Entwicklung
und Herstellung des Geräts wurde auf Einhaltung der von der
Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender
Strahlung (ICNIRP) (1) und vom Europäischen Rat (Empfehlung
1999/519EWG) (2) für die Bevölkerung empfohlenen Grenzwerte
für Funkfrequenzen (RF) geachtet. Die Grenzwerte wurden von
unabhängigen
Expertengruppen
ordnungsgemäß durchgeführten wissenschaftlichen Beurteilungen
festgelegt. Bei der Festlegung der Grenzwerte wurden zudem hohe
Sicherheitsmargen gelassen, um allen Benutzern – unabhängig von
Alter und Gesundheit – völlige Sicherheit zu gewährleisten.
!
(1) Die Auflagen der Richtlinie ICNIRP gelten in folgenden
Ländern: Mittelamerika (außer Mexiko), Süd- und
Nordamerika, asiatischer Pazifikbereich (außer in
Taiwan, Korea und Australien).
(2) Die EWG-Empfehlung 1999/519/EWG gilt in folgenden
Ländern: Europa, Osteuropa, Israel.
6
(R&TTE)
ist
eine
DIE
EUROPÄISCHEN
anhand
von
genauen
und