17.
GARANTIEERKLÄRUNG
Die Garantie gilt 24 Monate ab Verkaufsdatum. Im Fall einer Störung des Holzspalters in
der Garantiezeit verpflichtet sich der Hersteller diese Störung im gesetzlich festgelegten
Termin zu beseitigen. Die Reparatur wird fachgerecht und unter Verwendung von
Original-Ersatzteilen sein.
Der Hersteller haftet nicht für den vom Benutzer verursachten Schaden oder Fehler des
Holzspalters.
Arbeits- und Materialkosten in der Garantiezeit gehen zu Lasten vom Hersteller.
DER HERSTELLER GEWÄHRT DIE GARANTIE NICHT IN FOLGENDEN FÄLLEN:
bei irgendwelchen Konstruktionsveränderungen, die der Hersteller nicht genehmigt,
bei
Manipulationen
Anweisungen fordern,
bei einer unsachgemäßer Benutzung des Holzspalters wegen der Nichtbefolgung
der Bedienungsanleitung,
wegen der Nichtbefolgung von allgemeinen Sicherheitsanweisungen,
wegen einer schlechten oder unregelmäßigen Wartung des Holzspalters oder der
Kontrolle von Schlüsselteilen,
wenn den Holzspalter eine nicht eingeweihte oder minderjährige Person oder eine
Person mit mangelhaften psychophysischen Fähigkeiten benutzt.
bei
Nichterfüllung
von
Bedingungen,
die
technische
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