Aufsichtsbehördliche Angaben
Erklä rung des Bundesausschusses fü r das Fernmeldewesen
Die Prü fung dieses Geräts hat ergeben, dass die Grenzwerte fü r ein digitales Gerät
der Klasse B, gemäss Teil 15 der FCC-Bestimmungen, eingehalten werden. Diese
Grenzwerte wurden festgelegt, um einen angemessenen Schutz gegen Störungen
bei der Installation in Wohnbereichen zu bieten. Das Gerät erzeugt und nutzt
Hochfrequenzenergie und kann diese abstrahlen. Dies kann zu Störungen im
Funkwellenempfang fü hren, wenn das Gerät nicht entsprechend der Anleitung
installiert und genutzt wird. Es gibt jedoch keine Garantie dafü r, dass bei einer
bestimmten Installation keine Störungen auftreten. Kommt es durch das Gerät zu
Störungen im Radio- oder Fernsehempfang, was sich durch Ein- und Ausschalten des
Geräts feststellen lä ß t, sollte der Benutzer versuchen, die Störung durch eine oder
mehrere der folgenden Maß nahmen zu beheben:
- Die Empfangsantenne neu ausrichten oder versetzen.
- Den Abstand zwischen Gerät und Empfänger vergröß ern.
- Das Gerät an einen Ausgang eines anderen Stromkreises anschließ en, an dem
der Empfänger nicht angeschlossen ist.
- Wenden Sie sich an den Händler oder an einen erfahrenen Rundfunk- und
Fernsehtechniker.
FCC-Warnhinweis: Es wird darauf verwiesen, dass jegliche Abänderungen, die von
der fü r die Einhaltung der einschlä gigen Bestimmungen verantwortlichen Stelle nicht
ausdrü cklich genehmigt wurden, einen Entzug der Betriebserlaubnis fü r dieses Gerät
zur Folge haben.
Dieses Gerät entspricht den Anforderungen in Teil 15 der FCC-Bestimmungen. Der
Betrieb muss die folgenden beiden Bedingungen erfü llen: (1) Dieses Gerät darf keine
keine schädlichen Störungen im Funkwellenempfang verursachen, und (2) dieses
Gerät akzeptiert sämtliche empfangene Störungen, einschließ lich derer, die zu einem
unerwü nschten Betrieb fü hren können.
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