7.18 Garantie
Die Firma Made for Movement AS gewährt auf jeden neuen Innowalk eine zweijährige Garantie.
Diese Garantie gilt nicht für Extraausstattung und im Sonderbau gefertigte Teile, die nicht von Made
for Movement hergestellt wurden. Normale Verschleißteile fallen nicht unter die Garantie.
Die Erwartete Lebensdauer des Innowalk beträgt 5 Jahre.
Diese Garantie gilt ausschließlich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt wurden:
•
Inspektionen wurden von einem Made for Movement-Vertreter durchgeführt
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Reparaturen wurden von einem Made for Movement-Vertreter durchgeführt.
•
Die Vorabüberprüfung und die Wartung (Kapitel 3+7.13) wurden ausgeführt, und die
Wartung kann belegt werden.
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Instandsetzungen, die unter Garantieleistungen fallen, müssen vorab von der Firma Made for
Movement genehmigt worden sein. Garantieansprüche sollten Made for Movement
innerhalb eines vernünftigen Zeitraums (höchstens nach 2 Monaten) zu gesandt werden.
Danach vorgebrachte Forderungen könnten das Recht auf einen Garantieanspruch verlieren.
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Der Innowalk wurde nicht von jemand anderes als der Firma Made for Movement Group
oder deren beauftragten Partner umgebaut oder repariert.
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Der Innowalk wurde saubergehalten.
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Der Innowalk wurde im normalen Umfang und in Übereinstimmung mit der
Gebrauchsanweisung benutzt.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Firma Made for Movement Group AS auf, falls der Innowalk nicht
zu Ihrer Zufriedenheit funktionieren sollte.
Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer +47 35 50 51 20 oder per E-mail unter
info.no@madeformovement.com.
Bitte melden Sie alle unerwarteten Vorgänge oder Ereignisse an Made for Movement oder
dessen Vertreter. Wenn der Innowalk repariert werden muss, sollte der Innowalk vor der Reparatur
nicht erneut verwendet werden, es sei denn, mit dem Vertreter wurde anderweitig vereinbart, dass die
Verwendung des Produkts bis zur Reparatur in Ordnung ist.
Gebrauchsanweisung für den Innowalk Pro 2
Version: 1.08 – Versionsdatum: 04.03.24
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