Herstellergarantie
10. Herstellergarantie
„Der Hersteller garantiert dem aus der Garantiekarte ersichtlichen ursprünglichen Käufer
(Ersterwerber) die Fehlerfreiheit des Gerätes für die Dauer von zwei Jahren, mit Ausnahme
von Batterien, ab Übergabe. Die Garantieleistung beschränkt sich auf Reparaturen
und/oder Ersatz nach Wahl des Herstellers.
Mängel aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche
Verschleiß- erscheinungen und optische Mängel, die die Verwendung des Gerätes nicht
beeinflussen, werden von dieser Garantieleistung nicht erfasst. Ansprüche aus dieser
Garantieleistung können nur geltend gemacht werden, wenn zusammen mit dem Gerät
die vom Verkäufer ausgefüllte und mit Datum und Firmen- stempel versehene Garantiekarte
eingereicht wird.
Bei Garantieanspruch vergütet der Hersteller die Transportkosten. Die Dauer der
Garantieleistung wird durch Reparaturen oder Ersatzteilarbeiten, die im Rahmen
der Garantie erfolgen, nicht verlängert.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende nationale
Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere haftet der Hersteller nicht für unmittelbare
oder mittelbare Mangel- oder Mangelfolgeschäden, Verluste oder Kosten im Zusammenhang
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mit der Verwendung oder wegen der Unmöglichkeit der Verwendung des Gerätes für
irgendeinen Zweck. Stillschweigende Zusicherungen für Verwendung oder Eignung
für einen bestimmten Zweck werden ausdrücklich ausgeschlossen."
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