9.3.
Gültigkeit dieser begrenzten Garantie
Diese Garantie ist nur gültig, falls beim Kauf das angefügte Registrierungsblatt
ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt worden ist und folgende Informationen
enthält:
1) Erkennungscode des Produkts
2) Name und Stempel des Händlers mit Zulassung
3) Kaufdatum des Produkts
4) Name und Adresse des Käufers
Nolangroup behält sich das Recht vor, die Reparatur nicht auf Garantie auszuführen,
falls diese Informationen nach dem Kauf des Produktes gelöscht oder verändert
wurden.
9.4.
Vorgehen beim Weiterleiten einer evtl. Beanstandung
Im Falle eines Weiterleitens einer von dieser Garantie abgedeckten Beanstandung,
muss der Käufer den Händler, bei dem er den Helm erworben hat, über den Defekt in
Kenntnis setzen und dabei das beanstandete Produkt, eine Kopie des Kassenbelegs
und das wie oben beschrieben vollständig ausgefüllte Registrierungsblatt vorlegen.
BITTE LESEN SIE DIE DEM PRODUKT BEILIEGENDEN GEBRAUCHSANWEISUNGEN,
BEVOR SIE SICH AN IHREN HÄNDLER WENDEN.
DIESE BEGRENZTE GARANTIE WIRD NACH DEM ABLAUF VON 2 (ZWEI) JAHREN
UNGÜLTIG.
Ein Garantiefall während der Garantielaufzeit verlängert die Laufzeit nicht. Sollte das
Produkt oder eines seiner Bestandteile ausgewechselt werden, wird auf das Produkt
oder auf die gelieferten ausgewechselten Bestandteile Einzelkomponente keine
weitere Garantiezeit anerkannt. Einzig gültiges Datum ab dem die Garantie beginnt,
ist das Kaufdatum des Produkts.
Nur bei Reparaturen oder dem Auswechseln von elektronischen Bestandteilen, falls
Nolangroup das Produkt repariert oder ersetzt, wird das Produkt unter eine
zusätzliche Garantie gesetzt. Die Garantielaufzeit entspricht der Restgarantiezeit oder
neunzig
(90)
Tage
ausschlaggebend).
Die Reparatur oder das Auswechseln kann ebenfalls
Bestandteile mit gleichwertiger Funktionalität erfolgen. Die ausgewechselten Teile und
Bestandteile werden Eigentum von Nolangroup.
ab
dem
Reparaturdatum
(die
längere
Periode
durch wiederverwertete
ist
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