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Kienesberger KWS 700 Betriebsanleitung Seite 4

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1.) Bestimmungsgemäße Verwendung
• Die Kreissäge ist ausschließlich zum Bearbeiten von Holz gedacht.
• Reisig darf mit der Kreissäge nicht geschnitten werden.
• Der Betrieb der Kreissäge ist in geschlossenen Räumen nicht zulässig.
• Die Maschine darf nur betrieben werden, wenn sie sicher am Boden aufgestellt bzw. bei
Zapfwellenbetrieb am Unterlenker befestigt ist.
• Minimaler Holzdurchmesser: 2cm
Maximaler Holzdurchmesser:
22cm bei Tischbetrieb
25cm bei Wippbetrieb
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für daraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko dafür trägt ausschließlich der
Benutzer.
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungshinweise des Herstellers und die in den technischen
Daten angegebenen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die sonstigen allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Kreissäge darf nur von Personen genutzt, gewartet oder instandgesetzt werden, die
damit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Veränderungen an der
Kreissäge schließen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
• Die Kienesberger Kreissägen dürfen nur mit Originalzubehör und –Sägeblätter des
Herstellers verwendet werden.
• Schutzausrüstung (Schutzschuhe, enganliegende Kleidung, Schutzbrille,
Arbeitshandschuhe, ...) verwenden!
• Es ist Gehörschutz zu tragen.
• Die Bedienperson muß mindestens 18 Jahre alt sein.
Die an der Säge angebrachten Schutzvorrichtungen dürfen beim Sägen
nicht entfernt werden!
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Diese Anleitung auch für:

Kwts 700