2. Aufbau
2.1. Sicherheitsbestimmungen
6
1.
2. Für die Standsicherheit, Errichtung und Benutzung der vorbezeichneten Ge-
rüste gelten die Vorschriften der EN 1004 „Fahrbare Arbeitsbühnen".
3. Der Aufbau und die Benutzung der Gerüste darf nur durch Personen erfol-
gen, die mit dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung vertraut sind.
4. Zum Auf- und Abbau des Gerüsts sind mindestens zwei Personen notwendig.
(Gültig für alle Fahrgerüste mit Plattformhöhe über 2,50 m)
5.
6.
Die maximalen Plattformhöhen sind gemäß EN-1004
auf 8 m in geschlossenen Räumen, im Freien 12 m, be-
max.
max.
schränkt. Bei den in dieser Aufbau- und Verwendungs-
12,0 m
8,0 m
anleitung beschriebenen Gerüsten beträgt die maxima-
le Plattformhöhe in geschlossenen Räumen 10 m.
7. Das Verwenden von Hebezeugen am Gerüst ist unzulässig.
8. Die erste Plattform darf sich in einer Höhe von maximal 4,40 m über dem
Boden befinden. Der Abstand zwischen den weiteren Plattformen darf
höchstens 4 m betragen. Die Plattformen müssen mindestens 1,70 m ausei-
nander sein.
9. Beim Auf- und Abbau des Gerüsts sind im Abstand von 2 m Plattformen oder
Gerüstbohlen als Montagehilfe vollflächig auszulegen. Bei Verwendung von
Gerüstbohlen müssen diese an jeder Seite 500 mm über das Gerüst heraus-
reichen. Es ist verboten, Geländer und Streben als Standplatz zu verwenden.
Dies gilt auch für Auf- und Abbau.
10.
Das Aufbauen des Gerüstes ist nur lotrecht auf horizon-
tal ebenem, ausreichend tragfähigem Untergrund zu-
lässig. Gegebenenfalls lastverteilende Unterlagen ver-
wenden.
11. Die Benutzung von Fahrbalken, Ballastgewichten, Auslegern und Wand-
abstandshaltern zur Gewährleistung der Standsicherheit dieser Aufbau- und
Verwendungsanleitung entnehmen.
12. Das Arbeiten auf der Arbeitsplattform ist nur mit vollständigem 3-teiligem
Seitenschutz, d. h. Geländerrahmen, Knieschutz und umlaufenden Bordbret-
Nicht auf den Rahmen der
Klappeinheit treten! Zum Be-
steigen des Gerüsts aus-
schließlich Plattformen oder
Sprossen bzw. Aufstiegshilfe
benutzen.
Es dürfen nur unbeschädigte und fehlerfreie Original-
teile des Gerüstsystems des Herstellers, auf das sich
die Prüfbescheinigung bezieht, verwendet werden. Vor
der Benutzung der Gerüste sämtliche Teile auf richti-
gen Zusammenbau und ihre Funktionsfähigkeit über-
prüfen.