2.
Für den Installateur
2.5 System/Anlage
2.5.1 Einsatzbereich
für Objektwärmebedarf nach EN 12831.
Die Heizkessel sind als Wärmeerzeuger für Warmwasserheizungsanlagen mit zulässigen Vorlauftemperaturen
bis 90 °C geeignet und zugelassen. Für den Betrieb sind Pumpen (Heizung und Boiler) erforderlich.
Achtung!
Das Gerät ist für einen Betrieb in Schwerkraft ist nicht freigegeben und ist mit einem Verlust der
Garantieleistungen verbunden.
2.5.2 Normen
Folgende Europa-Norm ist zu beachten: EN 12828, lt. dieser sind einzubauen:
a) Ein geschlossenes Ausdehnungsgefäß.
b) Ein zuverlässig funktionierendes Sicherheitsventil an der höchsten Stelle des Kessels oder an einer damit
unversperrbar verbundener Leitung.
c) Ein Thermometer, ein Manometer.
d) Eine selbsttätig wirkende Einrichtung zur Wärmeabfuhr, die eine Überschreitung der höchstzulässigen Be-
triebstemperatur verhindert. Generell ist die eingebaute Sicherheitsbatterie (Wärmetauscher) in Verbindung
mit der thermischen Ablaufsicherung zu verwenden.
Information!
Bei Hauswasserwerken muss auch bei Stromausfall eine Wärmeabnahme von der kleinst mögli-
chen Kesselleistung sichergestellt werden! Bei Nichteinhaltung kann es zu thermischer Überbe-
anspruchung der Kesselbauteile und damit zum Erlöschen der Garantieleistung führen.
e) Eine Wassermangelsicherung: Bei Wärmeerzeugern bis 300 kW Nennwärmeleistung ist eine Wassermangel-
sicherung nicht erforderlich, wenn sichergestellt ist, dass eine unzulässige Aufheizung im Falle von Wasser-
mangel nicht auftreten kann.
Wird der Kessel höher angeordnet als die Heizkörper, so ist in jedem Fall eine Wassermangelsicherung zu
setzen.
2.5.3 Heizkreise
Grundsätzlich ist ein 3-Wege-Mischer zu installieren. Das serienmäßig eingebaute Minimalthermostat ist anzu-
schließen, um die Umwälzpumpe(n) bei Kesseltemperaturen unter 65 °C abzuschalten. Dadurch wird Konden-
satbildung im Kessel verhindert und die Lebensdauer verlängert.
Bei Pufferspeicherbetrieb ist eine Rücklaufanhebung mit einer Rücklauftemperatur von 55 °C vorzusehen!
Bei Niedertemperaturheizungen mit einer Auslegungstemperatur bis 50 °C empfehlen wir den Einbau eines Puf-
ferspeichers.
Mehrere Heizkreise:
Die Summe der abgenommenen Leistung darf die Nennwärmeleistung des Kessels nicht überschreiten. Um eine
bessere Einregulierung der Anlage zu ermöglichen, müssen Strangregulierventile installiert werden. Durch feh-
lende Objektisolierung (Neubau, noch nicht verputzt) liegen der errechnete und der tatsächlich benötigte Wär-
mebedarf oft weit auseinander.
Mindestwärmeabnahme:
Im Betrieb muss die kleinstmögliche Leistung des Kessels ständig abgeführt werden können. Eine Mindestwär-
meabnahme (z.B. Handmischer nie ganz schließen; nicht absperrbarem „Abnahmekreis" bzw. Heizkörper; Ther-
mostatventile nicht auf allen Heizkörpern) ist in jeder Betriebsphase sicherzustellen.
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