Schweiz / Suisse / Swiss
Behälterübersicht/ -Typen
Zertifikat KVU:
Transport-, Montage- und Betriebsanweisung
121.002.19
Zweiwandige Kleintanks Typ DWT 620, 750, 1000 und 1500
mit 620, 710, 950 und 1540 Liter Nutzvolumen,
121.003.19
Zweiwandige Kleintanks Typ UNITECH 750 und 1000
mit 730 und 980 Liter Nutzvolumen
121.004.19
Zweiwandige Kleintanks Typ MULTITECH 750, 1000 und 1500
und Typ MULTITECH-CH mit abnehmbarem Deckel 750, 1000 und
1500
mit jeweils 730, 980 und 1540 Liter Nutzvolumen
111.005.18
Kleintanks mit integrierter Auffangwanne Typ KWT 750/ 1000-C,
1000/ 1500-R mit 730, 970, 1020 und 1450 Liter Nutzvolumen
1. Zwischenlagerung und Transport
Bei Zwischenlagerung, Transport und Einbau ist darauf zu achten, dass die Behälter nicht beschädigt
werden. Das Schieben auf rauen Böden ist zu vermeiden. Eine Verschmutzung kann durch Abwischen mit
Wasser entfernt werden.
Die Zwischenlagerung der Behälter im Freien darf maximal 6 Monate ab Herstelldatum betragen.
2. Aufstellung
Beim Aufstellen sind die Vorschriften des Gewässer- und Brandschutzes, die Schemenblätter der KVU
Schweiz, sowie diese Anleitung zu beachten. Das Erstellen und der Betrieb von Lageranlagen mit
Kleintanks bis 2000 Liter bedarf keiner Bewilligung aus der Sicht des Gewässerschutzes. Die Anlagen sind
jedoch meldepflichtig (Typen 3 für Zone S3 auch bewilligungspflichtig) und haben folgende Bedingungen
zu erfüllen:
(1) Die Kleintanks sind in Gebäuden aufzustellen
(2) Die Kleintanks dürfen zur Lagerung folgender Flüssigkeiten verwendet werden:
a. In Behälterbatterien bis maximal 5 Tanks in einer Reihe:
• Heizöl EL nach DIN 51603-1
• Heizöl DIN 51603-6 EL A Bio 5 bis Bio 15 nach DIN SPEC 51603-6 mit Zusatz von
FAME nach DIN EN 14214 ohne zusätzliche alternative Komponenten
• Dieselkraftstoff nach DIN EN 590
• Dieselkraftstoff nach DIN EN14214 (Biodiesel)
b. In Einzeltanks:
• Legierte und unlegierte Schmieröle, Hydrauliköle, Wärmeträgeröle Q mit Fp > 55°C
• Gebrauchte Schmieröle, Hydrauliköle, Wärmeträgeröle q mit Fp > 55°C, wobei Herkunft
und Flammpunkt vom Betreiber nachgewiesen werden müssen.
• Pflanzenöle wie Baumwollsaat-, Oliven-, Raps-, oder Weizenkeimöl in jeder
Konzentration
• Ethylenglycol (CH2OH) als Kühlerfrostschutzmittel (ausschließlich TYP 4).
• Fotochemikalien (handelsüblich), in Gebrauchskonzentration (neue und gebrauchte mit
einer Dichte von max. 1,15 g/cm³
• Ammoniakwasser (-Lösung) NH4OH, bis zur gesättigten Lösung
• Reine Harnstofflösung 32,5 % als NOx-Reduktionsmittel (AdBlue®) mit einer Dichte von
max. 1,15 g/cm³ (ausschließlich TYP 4).
(3) die Anlagen befinden sich ausserhalb von Grundwasserschutzzonen oder -arealen (Zone S3);
(4) die Kleintanks dürfen nur einzeln von Hand mit einer Zapfpistole befüllt werden, und
(5) die Entnahme der Flüssigkeiten erfolgt mit freistehenden Rohrleitungen ohne Rücklaufleitung und im
Saugbetrieb.
Mat. 1150003860 – 12/2019
TYP
1
2
3
4
3