MicroLogix™ 1100-Austauschbatterie
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Der Versand von leeren Batterien zu deren Entsorgung unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Länder oder Verordnungen, die von
diesen Ländern erlassen wurden, wie zum Beispiel die IATA-Regelung des Internationalen Lufttransportverbands in Genf bezüglich des
Versands von Gefahrengütern.
Transportieren Sie Lithiumbatterien nicht in Passagierflugzeugen.
Export ins Ausland
Der Versand von Materialien von den USA aus ins Ausland unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Länder oder Verordnungen, die von
diesen Ländern erlassen wurden, wie zum Beispiel die IATA-Regelung des Internationalen Lufttransportverbands in Genf bezüglich des Versands
von Gefahrengütern.
Weitere Vorschriften zum Versand leerer Batterien finden Sie in dem Abschnitt zur Entsorgung von Batterien.
Die Vorschriften für den Transport von Lithiumbatterien werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet.
Entsorgung der Batterien
Verbrennen Sie Lithiumbatterien nicht und entsorgen Sie diese nicht im herkömmlichen Hausmüll. Sie könnten explodieren oder
ACHTUNG
explosionsartig bersten. Ziehen Sie die staatlichen und lokalen Bestimmungen, die die Entsorgung dieser Materialien behandeln,
zurate. Der Inhaber der Batterien ist für Gefahren, die während der Entsorgung entstehen, rechtlich verantwortlich.
Batterien müssen zur Entsorgung entsprechend der Transportbestimmungen verpackt und an eine entsprechende Mülldeponie transportiert
werden. Das US-Department of Transportation autorisiert den Transport von wiederverwertbaren Lithiumbatterien durch Motorfahrzeuge
lediglich in der Richtlinie 173.1015 (CFR 49, gültig ab 5. Januar 1983). Weitere Informationen erhalten Sie hier:
U.S. Department of Transportation
Research and Special Programs Administration
400 Seventh Street, S.W.
Washington, D.C. - USA20590
Obwohl die Environmental Protection Agency derzeit keine spezifischen Bestimmungen für Lithiumbatterien festgelegt hat, kann das Material
unter Umständen als giftig, reaktiv oder korrosiv eingestuft werden. Personen, die diese Materialien entsorgen, sind für Gefahren in diesem
Zusammenhang verantwortlich. Unter Umständen gelten staatliche und lokale Bestimmungen für die Entsorgung dieser Materialien.
Publikation 1763-IN003A-DE-P – August 2005