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Sagem myC-2 Bedienungsanleitung Seite 66

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251359227_my C-2_lu_de.book Page 63 Mardi, 7. octobre 2003 4:49 16
Gewährleistung
Übertragungsprobleme (unzureichende geographische Abdeckung des Gebietes durch die radio-elektrischen Sender,
Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder schlechte Qualität der Telefonleitungen ...). Fehler der örtlichen Leitungen
(Verkabelung, Server, Benutzergeräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes (Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch
oder schlechte Qualität des Netzwerks ...).
Frequenzänderungen des Mobilfunknetzes, die nach dem Verkauf des Geräts vorgenommen wurden.
Lieferung neuer Softwareversionen.
Aktuelle Wartungsarbeiten: Lieferung von Verbrauchsmaterialien, Installation oder Austausch dieser Verbrauchsmaterialien ...
Reparatur eines ohne die schriftliche Zustimmung von SAGEM SA geänderten oder hinzugefügten Geräts bzw.Nachbesserung
einer ohne die schriftliche Zustimmung von SAGEM SA geänderten oder hinzugefügten Software.
Funktionsstörungen, die Folge der Verwendung von Produkten oder Zubehör sind, die nicht mit dem Gerät kompatibel sind.
Geräteelemente, die an SAGEM SA zurückgesendet wurden und nicht die Rückgabebestimmungen für das spezifische Gerät
erfüllen, für das die Gewährleistung gilt.
Das Abändern eines SIM-Benutzerschlüssels sowie Reparaturen, die aufgrund des Abändern eines SIM-Benutzerschlüssels in
einer Funktionsstörung des Geräts resultieren, sofern dies ohne Zustimmung des Netzbetreibers durchgeführt wurde.
5.
In den Fällen des Gewährleistungsausschlusses und nach Ablauf der Garantiefrist hat der Kunde von SAGEM SA einen
Kostenvoranschlag einzuholen, den er vor der Rücksendung an den Kundendienst akzeptieren muss. Die Reparatur- und
Versandkosten (hin und zurück), die in dem vom Kunden anerkannten Kostenvoranschlag aufgeführt sind, werden dem Kunden
in Rechnung gestellt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, sofern mit dem Kunden keine schriftliche Sondervereinbarung abgeschlossen wurde,
und sind auf Deutschland anwendbar. Sollte eine dieser Bestimmungen gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift
des nationalen Rechts verstoßen, wird diese Bestimmung ungültig; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon
unberührt.
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