! WARNUNG
Die Verwendung des AIR2 als Auftriebskontrollsystem des Tarierjackets (BC) ist nur
mit SCUBAPRO Tarierjackets (BC) zugelassen.
Für zusätzliche Informationen lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung des
SCUBAPRO Tarierjackets.
! WARNUNG
In Übereinstimmung mit den europäischen Standards kann AIR2 nur als zertifiziert
erachtet werden, wenn alle Komponenten, einschließlich des mitgelieferten
Niederdruckschlauchs, entsprechend den Originalauslegungen von SCUBAPRO
vorhanden sind. Durch jegliche Veränderungen der Originalauslegung wird die
Konformität mit den europäischen Zertifikationsstandards ungültig.
2.2 Definition von „SCUBA" gemäß EN250: 2014
Diese Richtlinie definiert eine „SCUBA-Einheit" als oberflächenunabhängiges Unterwasser-
Atemsystem mit offenem Kreislauf.
Diese SCUBA-Einheit kann aus Baugruppen bestehen. Für die Verwendung sind mindestens
die Elemente/Baugruppen a) bis e) der folgenden Liste erforderlich:
a. Druckgasflasche(n) mit Ventil(en);
b. Atemregler;
c. Druckanzeige;
d. Gesichtsmaske: komplettes Mundstück oder Halbmaske zum Tauchen oder
Vollmaske;
e. Tragegestell.
Der Apparat kann auch folgende Unterkomponenten enthalten:
f.
zusätzliches Atemsystem
g. Hebegurtwerk
h. Tiefen-/Zeitmessgerät
i.
zusätzliche Sicherheitsvorrichtung(en)
j.
Sprachkommunikationssystem
2.3 Einschränkungen von EN250: 2014
Die SCUBA-Einheit kann aus separaten Komponenten bestehen, wie: Druckgasflasche(n),
Atemregler, Druckanzeige.
Die in dieser Bedienungsanleitung beschriebenen SCUBAPRO Atemregler können mit
SCUBA-Komponenten verwendet werden, die mit der Verordnung EU 2016/425 und der
Norm EN 250: 2014 übereinstimmen. Die in der Druckgasflasche enthaltene Luft muss den
Anforderungen an Atemgas gerecht werden, wie in der Norm EN 12021 vorgeschrieben
wird. Die zugelassene Tiefe beträgt 50 Meter (164 Fuß). Der Taucher muss jedoch die
Grenzen der örtlichen Bestimmungen am jeweiligen Tauchstandort einhalten.
! WARNUNG
Wenn eine SCUBA-Ausrüstung für mehr als einen Taucher konfiguriert ist und verwendet
wird, darf sie nicht in Tiefen unterhalb von 30 Metern und in Wassertemperaturen von
weniger als 4 ºC (39,2 °F) verwendet werden, wenn sie mit „EN250A" markiert ist und nicht in
Wassertemperaturen unterhalb von 10 ºC (50 °F), wenn sie mit „EN250A>10°C" markiert ist.
5