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Gesetzliche Rahmenbedingungen Und Förderungen - EcoPower Mini-BHKWs Handbuch

Planungsinformation blockheizkraftwerk
Inhaltsverzeichnis

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2. Grundlagen
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderungen
Nach der Installation
Für die Einspeisung des selbsterzeug-
ten BHKW-Stroms werden zusätzlich
zur gesetzlich festgelegten Ver gü tung
Zuschläge vom Stromnetzbetreiber
gezahlt. Dafür muss beim Bundes -
amt für Wirtschaft und Ausfuhr kon -
trolle (BAFA) ein „Antrag auf Zu -
lassung einer KWK-Anlage nach dem
Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz vom
19. 03. 2002 (BGBl Teil I, S. 1092)"
gestellt werden. Als Anlagen dienen
das Inbetriebnahmeprotokoll und das
Datenblatt ecopower. Die Ein gangs -
bestätigung dieses Antrages ist dem
Netzbetreiber vorzulegen. Antrag und
Anlagen können unter
www.ecopower.de heruntergeladen
werden.
Um die Energiesteuer des für den
Betrieb des ecopower Mini-BHKWs
not wendigen Erd- oder Flüssiggases
zurück erstattet zu bekommen, ist ein
„Antrag auf Steuerentlastung für die
Stromerzeugung und die gekoppelte
Erzeugung von Kraft und Wärme"
nach § 53 EnergieStG beim zustän di-
gen Hauptzollamt zu stellen. Der
Antrag ist jeweils bis zum 31. 12. des
Folgejahres zu stellen und ebenfalls
unter www.ecopower.de zu finden.
Jeweils bis zum 31. März ist dem
Bundesamt für Wirtschaft und Aus -
fuhrkontrolle die „Jährliche Mit tei lung
der in das Netz für die allgemeine
Versorgung eingespeisten KWK-
Strommenge gem. § 8 Abs. 2 Kraft-
Wärme-Kopplungs-Gesetz für kleine
KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer
Leistung" einzureichen. Ein entspre-
chendes Formular steht unter
www.ecopower.de zur Verfügung.
Kosten für KWK-Betreiber
Amtshandlungen (z. B. Bearbeitung
des Zulassungsantrages) sind kos -
tenpflichtig. Diese Kosten sind in der
„Verordnung über Gebühren und Aus -
lagen des Bundesamtes für Wirt schaft
und Ausfuhrkontrolle bei der Durch -
führung des Kraft-Wärme-Kopp lung-
Gesetzes" vom 2. April 2002
festgelegt.
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Welche Anträge müssen zum Betrieb des ecopower Mini-BHKWs gestellt werden?
Vor der Installation einzureichen
Antrag zum Anschluss einer Eigen -
erzeugungsanlage an das Netz des
Versorgungsnetzbetreibers (VNB)
Genehmigung der Abgasführung durch den
Schornsteinfeger
Anschlussleistung bei Gasversor gungs -
unternehmen abfragen, separaten geeich-
ten Gaszähler als Unterzähler installieren
Förderanträge, z. B. KfW oder
Landesförder programme usw.
Nach der Installation einmalig einzureichen
Antrag zur Erlangung des Strom -
einspeisebonuses von 5,11 kWh Strom
Nach der Installation jährlich einzureichen
Jährliche Mitteilung über einge speiste
KWK-Strommenge (jeweils bis zum 31. 3.
des Folgejahres)
Antrag auf Steuerentlastung für die Strom-
erzeugung und die gekoppelte Erzeugung
von Kraft und Wärme (§ 53 EnergieStG)
(jeweils bis zum 31. 12. des Folgejahres)*
* Bei der erstmaligen Rückvergütung ist das Inbetriebnahmeprotokoll ecopower mit
einzureichen. Dies stellt gleichzeitig die Anmeldung der Anlage beim Hauptzollamt dar.
Hinweis
Bei der erstmaligen Rückvergütung
ist das Inbetriebnahmeprotokoll
ecopower mit einzureichen. Dies
stellt gleichzeitig die Anmeldung
der Anlage beim Hauptzollamt dar.
Hinweis
Alle aktuellen Datenblätter, Formu -
lare und Anträge stehen unter
www.ecopower.de zum download
bereit.
Ist beim zuständigen Versorgungs netz -
betreiber zu beantragen. Anlagen:
Datenblatt Eigenerzeugungsanlage,
Unbedenklichkeits bescheinigung,
Konformitätserklärung. Kurzinformation für
Elektrizitätsgesellschaften
Ist beim zuständigen Schorn stein feger
zu beantragen. Anlage: Datenblatt Abgas,
Zulassung Abgassystemhersteller
Anlage: Technische Daten ecopower
Regional unterschiedlich; müssen bei den
jeweiligen Behörden erfragt und vor der
Maßnahme eingereicht werden
Ist beim Bundesamt für Außenwirtschaft zu
beantragen. Anlagen: Inbetriebnahme -
protokoll, Datenblatt ecopower
Ist beim Bundesamt für Außenwirtschaft zu
beantragen. Anlagen: aktuelles
Antragsformular ecopower
Ist beim zuständigen Hauptzollamt zu bean-
tragen. Anlagen: Datenblatt ecopower,
GASTEC Certifikation Wirkungsgrad,
aktuelles Antragsformular ecopower
PLI ecopower

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