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EcoPower Mini-BHKWs Handbuch Seite 12

Planungsinformation blockheizkraftwerk
Inhaltsverzeichnis

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2. Grundlagen
Funktionsweise und Beschreibung
Förderungen der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW)
Bei der KfW-Förderbank existieren
verschiedene Förderprogramme:
• Das Förderprogramm „Ökologisches
Bauen" (KfW60-Programm bei Neu -
errichtung) gewährt langfristige,
zinsgünstige Darlehen bis zu 30
Jahren für den Einbau neuer Heiz -
technik auf KWK-Basis für selbst
genutzten oder vermieteten Wohn -
raum und ist somit bestens für den
Neubau geeignet.
• Das Förderprogramm „Wohnraum
Modernisieren" gewährt günstige
Finanzierungsmöglichkeiten für alle
Wohngebäude bei Erneuerungen
der Heizungstechnik sowie Einzel-
KWK-Anlagen. Das Gebäudealter
spielt keine Rolle.
• Das CO
-Gebäudesanierungs pro -
2
gramm finanziert langfristig Trä gern
von selbstgenutzten oder vermiete-
ten Wohngebäuden, Körper schaf ten
und Anstalten des öffentlichen
Rechts Vorhaben zur CO
wie den Einbau von Mini-BHKWs
in Wohngebäuden, die vor dem
1. 1. 1979 fertiggestellt wurden. Wenn
zusätz lich die Energie ein spar ver -
ordnung (EnEV) für neue Gebäude
eingehalten wird (durch ein ecopower
Mini-BHKW wird die EnEV oft auch
ohne zusätzliche Dämmmaß nah men
er reicht), kann ein Teil schul den er -
lass auf die Kreditsumme be an tragt
werden. Das CO
-Gebäu de sanie -
2
rungsprogramm ist ein gutes Finan -
zierungsinstrument bei Kessel tausch
sowie bei Voll sanie rung des Objektes
und besonders bei denkmalge-
schützten Objekten.
Bei gewerblich genutzten Gebäuden
werden Energiesparmaßnahmen mit
zinsverbilligten Darlehen aus dem
„ERP-Umwelt- und Energie spar -
programm" und dem „KfW-Umwelt -
pro gramm" gefördert.
Für Contracting-Vorhaben mit Ener -
gieeinsparung wie KWK-Anlagen als
elementarer Bestandteil existiert
ebenfalls eine Förderung.
PLI ecopower
Förderung
Zusätzlich zur gesetzlich festgelegten
Vergütung für einen Zeitraum von
10 Jahren ab Aufnahme des Betriebes
Befreiung von der Stromsteuer für den selbst
erzeugten und genutzten Strom
Erstattung der Energiesteuer für das im BHKW
eingesetzte Erdgas
Erstattung der Energiesteuer für das im BHKW
eingesetzte Propangas
Gesetzliche Förderungen für den Einsatz des ecopower BHKW.
Hinweis: Beachten Sie auch die Übersicht über die zu stellenden Anträge auf Seite 14 dieser Planungs -
information. Die aktualisierten Fassungen stehen nebst Begleitkommentaren unter www.ecopower.de
für Sie bereit.
Private Investoren erhalten die Dar -
lehen über Banken und Sparkassen,
öffentlich-rechtliche und Unter neh men
-Minde rung
in kommunalem Eigentum wenden
2
sich direkt an die KfW.
Hinweis
Nähere Infor mationen zu den
Förderungen sind unter
www.kfw-foerderbank.de oder
www.kfw.de zu finden.
Vor und nach Inbetriebnahme des
ecopower Mini-BHKWs müssen für den
Betrieb und die damit verbundenen
Vergünstigungen folgende Anträge
gestellt und Genehmigungen einge-
holt werden.
Vor der Installation
Beim örtlichen Stromversorger muss
ein formloser Antrag zum Anschluss
einer Eigenerzeugungsanlage an das
öffentliche Stromnetz eingereicht
werden. Durch das KWK-Gesetz ist der
Stromnetzbetreiber verpflichtet, das
ecopower Mini-BHKW an sein Strom -
netz anzuschließen und den damit
erzeugten Strom abzunehmen. Als
Anlagen sind das Datenblatt „Eigen -
erzeugungsanlage ecopower für den
Parallelbetrieb mit dem Netz des
Betrag
5,11 ct/kWh
2,05 ct/kWh
0,55 ct/kWh (entspricht etwa
10 – 15 % des Gaspreises)
60,0 /1.000 kg
Elektrizitätsversorgungsunternehmen
(VNB)", die Unbedenklichkeitsbe -
schei nigung und die EG-Konformi täts-
erklärung beizulegen. Diese
Dokumente befinden sich im Anhang.
Eine Genehmigung der Abgas füh rung
muss beim zuständigen Schorn stein -
feger eingereicht werden. Als Anlage
dient das Datenblatt „Abgas", das
sich ebenfalls im Anhang findet.
Beim örtlichen Gasversorgungs unter -
nehmen ist die Anschlussleistung ab -
zufragen. Außerdem muss die Instal -
lation eines separaten und geeichten
Gaszählers beauftragt werden.
Die entsprechenden Förderanträge,
z. B. an die Kreditanstalt für Wieder -
aufbau, müssen ebenfalls vor Beginn
der Installationsarbeiten geklärt und
eingereicht werden.
Die baurechtlichen Grundlagen der
jeweiligen Bundesländer weichen
voneinander ab und sind ständigen
Änderungen unterworfen. Deswegen
ist in der jeweiligen Landes bau ver -
ordnung zu überprüfen, ob eventuell
ein Bauantrag gestellt werden muss.
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