2 Der elektrische
Anschluß
Die Heizung ist werksseitig mit einem
0,5 m langen Anschlußkabel 2 x 1,5 mm2
und Hängesicherung 4 A ausgerüstet. Zur
Verbindung mit der Batterie oder einem
vorhandenen Bordnetz 12 V ein Kabel
mit mindestens dem gleichen Quer-
schnitt verwenden. Um Spannungsver-
luste zu vermeiden, kürzesten Weg wäh-
len. Auf richtige Polung achten! Bei
falscher Polung brennt die grüne Signal-
lampe nicht. Die Hängesicherung ist
„Plus". Am Gerät ist außerdem ein 2,5 m
langes Kabel angeschlossen, das mit der
Schalteinheit mittels Stecker zu verbinden
ist. Die Anbringung der Schalteinheit sollte
wegen des eingebauten Temperatur-
schalters etwa in halber Raumhöhe
erfolgen, wo sich Temperaturschwan-
kungen am meisten bemerkbar machen.
Beachten, daß der Temperaturschalter
3 Der Gasanschluß
Der Anschluß der Gaszuleitung (Stahlrohr
8X1 verzinkt) erfolgt direkt am Gerät mit
Schneidringverbindung. Beim Festziehen
sorgfältig mit einem zweiten Schlüssel
gegenhalten.
Bei der Installation sind die nachstehend
abgedruckten „Technischen Regeln für
Flüssiggas-Geräte und -Feuerstätten in
Fahrzeugen" (DVGW-Arbeitsblatt G 607)
zu beachten.
Technische Regeln für
Flüssiggas-Geräte und
-Feuerstätten in Fahrzeugen
(DVGW-Arbeitsblatt G 607)
Inhalt
Geltungsbereich
Flaschen und ihre Aufstellung
Druckregler, Schlauchanschlüsse und Absperr-
einrichtungen
Rohrleitungen und deren Verlegung
Verbrauchseinrichtungen
Prüfung von Flüssiggasanlagen
Bestimmungen und Normen
Geltungsbereich
Diese Technischen Regeln gelten für die Einrich-
tung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von
Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und An-
hängern aller Art, die Wohn- und Aufenthalts-
zwecken dienen'.
Unter diesen Geltungsbereich fallen nicht Anla-
gen, die zum Antrieb von Fahrzeugen dienen.
Flaschen und ihre Aufstellung
2.1
Flaschen für Flüssiggas müssen der Druckgas-
verordnung entsprechen.
Die nach Druckgasverordnung als Campingfla-
schen bezeichneten Flaschen dürfen innerhalb
von Fahrzeugen entsprechend Abschnitt 2.2,
Satz 2, nicht verwendet werden?.
2.2
Flaschen sind in Deichselkästen oder Flaschen-
schränken des Fahrzeuges dicht gegenüber dem
Fahrzeuginnenraum und nur von außen zugäng-
lich aufzustellen.
Sie dürfen in Flaschenschränken oder -kästen
innerhalb des Fahrzeuges aufgestellt werden,
wenn die Versorgungsanlage nicht mehr als eine
Gebrauchs- und eine Vorratsflasche mit einem
zulässigen Füllgewicht bis zu je 15 kg hat und die
Flasche mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet
ist.
Flaschen mit einem Füllgewicht über 15 kg müs-
sen im Freien neben dem Fahrzeug so aufge-
stellt werden, daß sie sich innerhalb einer
Schutzzone befinden, die einen kegelförmigen
Raum darstellt, dessen Grundfläche 1 m Ab-
weder gekühlt (zu nahe an Türen oder
Fenstern) oder erwärmt (zu nahe am
Warmluftaustritt oder im Strahlungsbe-
reich des Kochers etc.) wird. Die Schalt-
einheit so montieren, daß sich die
Lüftungsschlitze oben und unten befinden
(wegen der erforderlichen Luftdurch-
spülung). Für die Montage zuerst den
Drehgriff abziehen, die dann sichtbar ge-
wordene Schraube herausdrehen und das
Kunststoffgehäuse abnehmen.
Schalteinheit festschrauben.
Vor Beginn der Arbeit an elektrischen
Teilen der Heizung unbedingt fliegende
Sicherung entfernen, damit Gerät
stromlos wird. Als letzten Arbeitsgang
Sicherung wieder einsetzen.
Falls das Verbindungskabel für die
Verlegung abgesteckt werden muß, darf
beim Wiedereinstecken keine Gewalt
angewendet werden. Das Kabel zeigt
nach dem Aufstecken in Richtung der
freigestanzten Ecke.
standsmaß als Radius haben muß. Die Kegel-
spitze liegt 0,5 m über dem Ventil der Flasche.
Innerhalb der Schutzzone dürfen sich keine
gegen Gaseintritt ungeschützte Kanaleinläufe,
Luft- und Licht- oder Kellerschächte sowie keine
Zündquellen befinden.
Das Flaschenventil bzw. das Entnahmeventil ist
gegen den Zugriff Unbefugter zu schützen.
2.3
Die Flaschenkästen oder-schränke müssen un-
verschließbare Öffnungen in oder unmittelbar
über dem Boden von mindestens 100 cm*
freiem Querschnitt zur Außenluft haben. Die
Flaschen müssen senkrecht stehen und gegen
Strahlungs- und Heizungswärme geschützt sein.
2.4
Die Flaschen müssen durch Halterungen unver-
rückbar und fest mit dem Fahrzeug verbunden
und gegen Verdrehen gesichert sein. Die Halte-
rungen müssen leicht bedienbar sein.
2.5
Werden Flüssiggasanlagen aus Treibgasbehäl-
tern nach TRG 380 versorgt, müssen die Behäl-
ter und ihre Ausrüstung der Druckgasverordnung
entsprechen. Die technischen Anforderungen
der Richtlinie für die Prüfung von Fahrzeugen,
deren Motor mit verflüssigten Gasen (Propan,
Butan u. ä.) betrieben wird, sind sinngemäß
anzuwenden.
Druckregler, Schlauchanschlüsse und Absperr-
einrichtungen
3.1 Druckregler
3.1.1 In die Versorgungsanlage
ist ein unverstellbarer
Druckregler einzubauen, der den Flaschendruck
auf den Betriebsüberdruck der Verbrauchsein-
richtung herabsetzt. Verbrauchseinrichtungen
innerhalb des Fahrzeuges sind mit einem Be-
triebsdruck von 50 mbar zu betreiben. Druck-
regler und deren Anschlüsse müssen DIN 4811
entsprechen.
3.1.2 Diese Druckregler sind so unterzubringen, daß
bei etwaigem Ansprechen eines Sicherheitsven-
tiles das ausströmende Gas ins Freie abgeleitet
wird?.
3.2 Schlauchanschluß
3.2.1 Die Versorgungsanlagen sind mit Schläuchen
nach DIN 4815 Teil 1, eingebunden nach DIN
4815 Teil 2, auszurüsten. Die Schlauchlänge darf
bei Aufstellung der Flaschen in Schränken und
Kästen max. 40 cm, bei Aufstellung im Freien
neben dem Fahrzeug max. 1 m betragen.
Absperreinrichtungen
3.3
3.3.1 Das Entnahmeventil der Flasche ist das Haupt-
absperrventil der Flüssiggasanlage.
3.3.2 Jede Verbrauchseinrichtung muß durch eine
Absperreinrichtung in der Zuführungsleitung ab-
sperrbar sein.
3.3.3 Absperreinrichtungen, ausgenommen Flaschen-
ventile, müssen DIN 4817* entsprechen, leicht
zugänglich sein und die OFFEN- und GESCHLOS-
SEN-Stellung leicht erkennen lassen.
3.3.4 Bei Absperreinrichtungen, die nicht unmittelbar
vor der Verbrauchseinrichtung angeordnet sind,
muß durch eine entsprechende Kennzeichnung
die jeweilige Zugehörigkeit erkennbar sein.
3.3.5 Bei Aufstellung der Flaschen im Wageninnern
und bei Verwendung von nur einer Verbrauchs-
einrichtung in demselben Raum ersetzt das
Flaschenventil die Absperreinrichtung vor der
Verbrauchseinrichtung.
Anschluß der Schaltuhr (Sonderzubehör):
D, >
Masse = Minus
D2)
+ 12 V
Uhr
D32
Die Schaltuhr muß so beschaffen sein, daß
sie die Heizung nicht länger als eine
Stunde einschaltet. Dabei bleibt der
Betriebsschalter an der Schalteinheit auf
"Aus".
Zum Schluß Kunststoffgehäuse und Griff
wieder aufsetzen.
Soll die Heizung mit Netzstrom 220 V be-
trieben werden, dann ist dies nur mit unse-
rem speziell ausgelegten TRUMA-Netz-
teil NT 12 V (Leistung kurzzeitig 5 A und
Dauerstrom 3 A Gleichstrom) zulässig.
Handelsübliche Ladegeräte sind nicht
geeignet und dürfen nicht verwendet
werden.
Rohrleitungen und deren Verlegung
4.1
Für Rohrleitungen sind zu verwenden Rohre nach:
DIN 2391 Teil 1 und 2 -
Nahtlose Präzisionsstahlrohre
DIN 2393 Teil 1 und 2 -
Geschweißte Präzisionsstahlrohre
bis 12 mm Außen-@
= 1,0 mm Mindestwanddicke
über 12 mm Außen-o
- 1,5 mm Mindestwanddicke
DIN 1786 -
Leitungsrohre aus Kupfer für Kapillarlöt-
verbindungen
bis 22 mm Außen-@
= 1,0 mm Mindestwanddicke
über 22 mm - 42 mm
- 1,5 mm Mindestwanddicke
4.2
Die Rohrverbindungen sind bei Präzisionsstahl-
rohren durch Schneidringverschraubungen Reihe
L® oder Klemmringverbindungen herzustellen
Kupferrohre sind durch Hartlöten nach dem
DVGW-Arbeitsblatt GW 2 zu verbinden.
Schneidringverschraubungen mit Einsteckhülse
sind bei Kupferrohren dann zulässig, wenn der
Einrichter in der Prüfbescheinigung bestätigt,
daß die Einsteckhülsen verwendet worden sind
4.3
Rohrleitungen müssen so verlegt werden, daß
sie durch die Fahrbeanspruchung nicht beschä-
digt oder undicht werden können. Durch ausrei-
chende Halterung sind Kupferrohre in einem
Abstand von max. 0,5 m, Stahlrohre in einem Ab-
stand von max. 1 m sicher zu befestigen. Ab-
zweigungen sind vibrationsfrei zu verlegen. Die
Leitungen sind an Befestigungs- und Durchtritts-
stellen durch geeignete Schutzmittel (weiche
Einlagen, Gummitüllen, Schottverschraubungen)
4.4
Stahirohre sind an Stellen, an denen mit erhöhter
Korrosion zu rechnen ist, insbesondere unter
dem Fahrzeugboden und an Durchtrittsstellen,
mit einem geeigneten Korrosionsschutz, z. B.
Kunststoffüberzug, Bitumenanstrich, zu versehen
Verzinkung ist nicht als Korrosionsschutz anzusehen
4.5
Der Anschluß von Verbrauchseinrichtungen ist
spannungsfrei vorzunehmen.
Zum Anschluß von schwenkbaren oder heraus-
ziehbaren Kochern sind nur Schläuche nach
DIN 4815 Teil 1, eingebunden nach DIN 4815
Teil 2, Sicherheitsgasschläuche mit Gasanschluß-
armaturen nach DIN 3383 oder Edelstahlschläu-
che für Gas nach DIN 3384 zulässig. Schläuche
müssen so angebracht werden, daß sie gegen
unzulässige Erwärmung geschützt sind.
Verbrauchseinrichtungen
5.1
Die Verbrauchseinrichtungen müssen vom
DVGW anerkannt und - ausgenommen Leuchten
- zündgesichert sein.
Verbrauchseinrichtungen, ausgenommen
schwenkbare oder herausziehbare Kocher, müs-
sen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein.
Sind durch Gasverbrauchseinrichtungen Bauteile
5.2
brandgefährdet, so müssen diese mit einem
wirksamen Wärmeschutz versehen sein.
5.3
Herde und Kocher
Für den Betrieb von Herden oder Kochern müs-
sen Lüftungsöffnungen mit freiem Querschnitt
von mindestens 150 cm' vorhanden sein. Diese
Öffnungen können verschließbar sein. Die Be-
nutzung dieser Geräte zur Heizung des Raumes
ist nicht zulässig.