In Ländern, in denen unser Produkt nicht durch autorisierte Händler verkauft wird, wer-
den keine Austausch- bzw. Reparaturleistungen angeboten.
Ihr Gigaset ist zum Betrieb in Ihrem Land vorgesehen, wie auf der Unterseite des Gerätes
und auf der Verpackung gekennzeichnet. Länderspezifische Besonderheiten sind berück-
sichtigt. Die Übereinstimmung des Gerätes mit den grundlegenden Anforderungen der
R&TTE-Direktive ist durch das CE-Kennzeichen bestätigt.
Auszug aus der Originalerklärung:
„We, the manufacturer, declare, that the above mentioned product is manufactured
according to our Full Quality Assurance System certified by CETECOM ICT Services GmbH
in compliance with ANNEX V of the R&TTE-Directive 99/5/EC. The presumption of confor-
mity with the essential requirements regarding Council Directive 99/5/EC is ensured."
Senior Approvals Manager"
The Declaration of Conformity (DoC) has been signed. In case of need a copy of the ori-
ginal DoC can be made available via the company hotline.
Garantie-Urkunde
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche
gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
◆
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/
oder Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt auf-
weisen, werden von Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für
Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeits-
garantie für 6 Monate ab Kauf.
◆
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
◆
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom
Kunden selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Daten-
träger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
◆
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprü-
che sind innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
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