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ATMOS Zentrallager GSX Serie Bedienhandbuch Seite 16

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11. Brandschutz bei der Installation und der Nutzung der Wärmegeräte
Sicherheitsabstände
Bei der Installation des Kessels muß der Sicherheitsabstand zu Baumaterialien von mindestens
200 mm eingehalten werden. Dieser Abstand gilt für Kessel und Rauchgasleitungen, die sich in der
Nähe von brennbaren Materialien der Brennbarkeitsklasse B, C1 und C2 befinden (die Brennbarkeits-
klassen sind in Tabelle Nr. 1 angeführt). Der Sicherheitsabstand (200 mm) muß verdoppelt werden,
wenn sich der Kessel und die Rauchgasleitungen in der Nähe von brennbaren Materialien der Klasse
C3 befinden (siehe Tabelle Nr. 1). Der Sicherheitsabstand ist in dem Fall zu verdoppeln, wenn die
Brennbarkeitsklasse des brennbaren Stoffes nicht nachgewiesen ist. Der Sicherheitsabstand vermin-
dert sich um die Hälfte (100 mm), wenn Wärmeisolationsplatten (Asbestplatte) verwendet werden, die
nichtbrennbar und mindestens 5 mm dick sind und sich 25 mm vom zu schützenden brennbaren Ma-
terial befinden (Brennbarkeitsisolation). Eine Deckplatte oder eine Schutzblende (auf dem zu schüt-
zenden Gegenstand) muß den Umriß des Kessel und der Rauchgasleitungen überragen, und zwar
auf jeder Seite um mindestens 150 mm und oberhalb der oberen Fläche des Kessels mindestens um
300 mm. Mit einer Deckplatte oder einer Schutzblende sind auch die Einrichtungsgegenstände aus
brennbaren Materialien zu versehen, sofern der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.
Der Sicherheitsabstand muß auch bei der Einlagerung von Einrichtungsgegenständen in der Nähe des
Kessels eingehalten werden.
Befindet sich der Kessel auf einem Fußboden aus brennbarem Material, so ist dieser mit einer
nichtbrennbaren Wärmeisolationsunterlage auszulegen, die den Grundriß auf der Seite der Asch-
kastentür und der Tür für das Nachlegen um mindestens 300 mm überragt - auf den anderen Seiten
beträgt der Vorsprung mindestens 100 mm. Als nichtbrennbare Wärmeisolationsunterlagen können
alle Materialien verwendet werden, die die Brennbarkeitsklasse A haben.
Tab. Nr.l
Brennbarkeitsklasse von auma-
terialien und Bauprodukten
A - nichtbrennbar
B - nicht leicht brennbar
C1 - schwer brennbar
C2 - mittel brennbar
C3 - leicht brennbar
HINWEIS - Unter Umständen, die zur Gefahr des vorübergehenden Entstehens von brenn-
baren Gasen oder Dämpfen führen und bei Arbeiten, bei denen vorübergehende Brand- oder
Explosionsgefahr (zum Beispiel beim Kleben von Linoleum, PVC usw.) entstehen kann, ist
der Kessel rechtzeitig vor dem Entstehen der entsprechenden Gefahr außer Betrieb zu neh-
men. Auf den Kesseln und bis zu einem Abstand, der kleiner als der Sicherheitsabstand ist,
dürfen keine Gegenstände aus brennbaren Materialien abgelegt werden.
Bedienungsanleitung - DE
Baumaterialien und Bauprodukte, die in die Brennbarkeitsklasse
eingegliedert werden
Granit, Sandstein, Betonarten, Ziegel, Keramikfliesen, Putz, Brand-
schutzputz usw.
Akumin, Laubbaumholz (Eiche, Buche), Spanholzplatten, Sperrholz,
Sirkolith, Werzalith, gehärtetes Papier (Umakart, Ecrona)
Laubbaumholz (Eiche, Buche), Spanholzplatten, Sperrholz, Sirkolith,
Werzalith, gehärtetes Papier (Umakart, Ecrona)
Nadelbaumholz (Kiefer, Lärche, Fichte), Spanholz und Korkplatten,
Gummifußböden (Industrial, Super)
Holzfaserplatten (Pinwandmaterial, Sololak, Sololith), Zellulosemateri-
alien, Polyurethan, Polystyren, Polyethylen, erleichtertes PVC
www.atmos.cz
DE-15

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