KAP. XIII
Sicherheit (Lüftung - Feuerlöscher)
Lüftung/Belüftung
n
Der Aufbau Ihres Reisemobils hat Sicherheitsbelüftungen
entsprechend der geltenden Gesetzgebung. Diese Gitter
befinden sich im Allgemeinen unter dem Kühlschrank, unter
den Möbeln, im Gaskasten sowie in der Treppe der Türe und
dürfen keinesfalls blockiert werden.
Für Ihre Sicherheit müssen die Gitter mindestens einmal im
Jahr gereinigt werden (Durchblasen und Bürsten von außen).
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Feuerlöscher
n
Die Zelle des Reisemobils ist mit einem zugelassenen
Feuerlöscher ausgestattet.
Dieses Gerät muss betriebsbereit sein und regelmäßig
kontrolliert werden, um immer einsatzbereit zu sein.
Der Halter des Reisemobils ist für die Überprüfungen
verantwortlich.
Notausgang
n
Die Notausstiege (Fenster, Wohnraumtüre) müssen immer
frei zugänglich sein.
Die Sicherheitsfenster müssen sich nach außen öffnen oder
horizontal verschieben lassen, Mindestöffnung 450 mm in
jeder Richtung (EN 1646.1).
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