5.2 Geltendmachung der Sachmängelhaftung
•
Bitte wenden Sie sich im Schadensfall an Ihren
Zweiradhändler. Er wird jederzeit ein kompetenter
Ansprechpartner sein.
5.3 Ausschluss der Sachmängelhaftung:
•
Ausgeschlossen von der Sachmängelhaftung sind
Personenschäden oder Schäden an anderen Teilen als
Originalteilen Ihres Pedelecs, sofern gesetzlich zulässig.
6. Inbetriebnahme des VICTORIA MÜNSTER Pedelecs:
Die folgenden Kapitel des Benutzerhandbuchs für das
VICTORIA MÜNSTER Pedelec gehen davon aus, dass alle
Fahrrad-typischen ergonomischen Grundeinstellungen und
notwendige Sicherheitsüberprüfungen bereits vorgenommen
wurden:
•
Lenker und Sattel sind in die gewünschte Position gebracht
und entsprechend fest angezogen worden.
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Die Laufräder sind mit ausreichend Reifendruck versehen
und deren Achsmuttern ebenfalls fest angezogen.
•
Bremsen und Pedalantrieb sind auf Funktion überprüft.
•
Die Beleuchtungsanlage ist funktionsbereit.
Weiteres dazu im Kapitel 7. Einstellungen vor Fahrantritt.
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