Besonderheiten:
Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Fahrbatterie unterliegt
verschiedenen Bedingungen.
PanTerra™ wird innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf
genau prüfen, ob normaler Verschleiß, unsachgemäße
Verwendung oder ein durch Fertigungsmängel defektes
Batteriepack zum Ausfall führte.
5.1 Grenzen der Sachmängelhaftung:
Die Sachmängelhaftung erlischt bei
•
nicht bestimmungsgemäßer oder unsachgemäßer Benutzung
oder Beschädigung des Pedelecs durch einen Verkehrsunfall
oder einen Sturz.
•
Schäden, die auf eine normale Abnutzung von Teilen, wie z.
B. Reifen, Kette, Bowdenzüge und Bremsklötze
zurückzuführen sind
•
Schäden an Lack oder Chrom, die durch Wetter-,
Feuchtigkeits- und Umwelteinflüsse (insbesondere
salzhaltige Luft) sowie aggressive Ammoniak-haltige
Umgebung entstanden sind.
•
mangelhafter, d.h. nicht wie in dieser Anleitung beschrieben
durchgeführter Wartung des Pedelecs.
•
Reparaturen, die nicht vom Zweiradspezialisten durchgeführt
wurden.
•
Änderungen am Antriebssystem, die außerhalb des Rahmens
der technischen Standardspezifikation liegen.
•
bauliche Änderungen gegenüber dem Lieferzustand des
Pedelecs.
•
einem Bruch der elektrischen Leiter, der nicht auf
Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
•
Mängel durch Fremdeinwirkung.
•
Schäden durch Verwendung des Pedelecs bei Wettkämpfen.
•
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Fahrbatterie.
- 14 -