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Spielplatzgeräte Maier EM-K-6445-G1 Serie Montage- Und Wartungsanleitung Seite 12

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8.4. Hauptinspektion (jährlich):
Die jährliche Hauptinspektion muss durch sachkundige Personen vorgenommen werden. Der
Grad der erforderlichen Sachkunde richtet sich nach den durchzuführenden Prüftätigkeiten.
Insbesondere sind die Stand-/Betriebssicherheit der gesamten Anlage incl. der Fundamente sowie
der sicherheitstechnische Zustand in Übereinstimmung mit den relevanten Teilen der EN 1176 zu
überprüfen. Hierzu müssen ggf. bestimmte Bauteile ausgegraben bzw. freigelegt werden.
Die nachfolgend aufgeführten Prüfintervalle beziehen sich auf „nicht aggressive Böden".
Bei standortbedingt vorliegenden aggressiven Böden, deren Inhaltsstoffe und Bodenbestandteile
eine erhöhte Korrosionswahrscheinlichkeit bei metallischen Werkstoffen bewirken können, sind
durch den Betreiber gesonderte Wartungsintervalle festzulegen.
Zur Feststellung der ausreichenden Standsicherheit und konstruktiven Festigkeit des Spielgerätes
sind folgende Überprüfungen durchzuführen:
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feuerverzinkte Metallteile, insbesondere tragende Teile, auf Korrosion und Beschädigung prüfen.
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alle Holzbauteile, insbesondere tragende Teile auf Fäulnis, Verrottung und Beschädigung prüfen.
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Bauliche Veränderungen an Anbauteilen prüfen (in Folge von Reparaturen oder
Ersatzteilmontagen) und ggf. die konstruktive Gleichwertigkeit zum Originalzustand bewerten.
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Im direkten Erdverbau ausgeführte Holzpfosten im Erd-Luftbereich auf Fäulnis, Verrottung, und
Beschädigung prüfen. (Kritische Zone im Regelfall Bodenniveau +/-20 cm. Achtung bei Kies:
Kritische Zone kann tiefer reichen). Wir empfehlen generell eine Freilegung bis zur
Fundamentoberkante.
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Feuerverzinkte Metallpfosten / Pfostenschuhe mit tragender Funktion erstmalig nach 3 Jahren*,
dann jährlich am Fundamentkopfbereich auf Korrosion und Beschädigung prüfen. Die gefährdete
Zone befindet sich direkt am Fundamentkopf, d.h. Freilegen immer notwendig! (siehe Bild 1-3).
Bild 1
* 3 – Jahres Frist für Erstprüfung feuerverzinkter Metallpfosten gilt nicht für Standpfosten von
Einmastgeräten  hierzu sind gerätespezifisch gesonderte Hinweise zu beachten!
Weitere gerätespezifische Inspektionen:
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Bild 2
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Bild 3

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