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pewag BLCW Gebrauchsanleitung Seite 7

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12. Bedingungen und Bestimmungen
Nur Mängel als Folge von Herstellungsfehlern, die bei normalem Gebrauch auftreten, werden von der Garantie
abgedeckt. Von der Garantie ausgeschlossen ist Verschleiß an Teilen wie z. B. Drucksegmente, Zahnringe,
Spannfedern usw. Wenn innerhalb der Garantiefrist ein Mangel festgestellt wird, wird die Hebeklemme nach
Ermessen des Herstellers ersetzt oder repariert.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Klemmen mit Mängeln die auf Folgendes zurückzuführen sind:
• Normaler Verschleiß
• Überlastung
• Unsachgemäßer oder nachlässiger Gebrauch
• Beschädigungen
• Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und Maßnahmen
• Heben von anderem Hebegut als auf der Klemme oder in der Bedienungsanleitung angegeben
• Modifikationen/Änderungen an der pewag-Klemme
• Unsachkundiger Gebrauch der Klemme und Nichteinhaltung der Anweisungen in der betreffenden
Bedienungsanleitung
• Wartungs- und/oder Revisionsarbeiten, die nicht von einem anerkannten pewag-Händler durchgeführt wurden
Der Hersteller haftet nicht für Nebenschäden oder Schäden, die sich aus dem Fehlgebrauch der
Hebeklemme oder einem Verstoß gegen die Garantie ergeben.
13. Sicherheitsinspektion
Alle Inspektionen und Reparaturen müssen in den Inspektionsplan eingetragen werden. Dies gilt nicht nur für die
eigenen Inspektionen, sondern auch für Überprüfungen, die von einem anerkannten pewag-Händler vorgenommen
werden. Wenn die Einheit zur Inspektion oder Wartung gegeben wird, muss das Wartungsheft immer mitgeliefert
werden.
Schäden an der Hebeklemme
Werden Verschleiß oder Beschädigungen in irgendeiner Form festgestellt, ist folgendermaßen vorzugehen:
• Die Klemme außer Betrieb nehmen (Datum der Außerbetriebnahme notieren)
• Versuchen, die Ursache des Defekts zu ermitteln (die vollständige Liste finden Sie im Kapitel 10). Derartige
Beschädigungen sind von der Garantie ausgeschlossen! Um Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kollegen/
Mitarbeiter zu gewährleisten, muss dieses Verfahren dennoch eingehalten werden
• Die Hebeklemme zusammen mit dem Wartungsheft bei einem anerkannten pewag-Reparaturfachmann abgeben
• Nach der Revision/Reparatur die Klemme wieder in Betrieb nehmen. Datum der Inbetriebnahme im Wartungsheft
notieren
14. Kontrollenzeitplan
Monate
Jahre
Vom eigenen
Sicherheitsbeauftragten
durchzuführende
Inspektionen
Wartung durch einen
anerkannten pewag-
Reparaturfachmann
Revision durch einen
anerkannten pewag-
Reparaturfachmann
4
8
12
16
20
1
2
24
28
32
36
40
3
44
48
52
56
60
4
5
7
D

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