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Grundig Band 360 Bedienungsanleitung Seite 12

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SICHERHEIT ____________________________
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich an Endnutzer ab-
gibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzuneh-
men. Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbie-
ten und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen
zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äu-
ßeren Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu un-
entgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue
Elektro- oder Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in diesem Fall
ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die
den oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgelt-
liche Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber
auf Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore
und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als
100 cm² enthalten und Geräte beschränkt, bei denen mindestens
eine der äußeren Abmessungen mehr
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