5 Betrieb
56
Abbildung 32: Ausheizvorgang abbrechen
Nach dem Abbrechen des Ausheizvorgangs, wird sofort mit dem Abkühlen begon-
nen. Nun sind keine Aktionen und Eingriffe in den Abkühlprozess mehr möglich und
die Abkühlzeit (immer 1 Stunde) muss abgewartet werden.
Handbuch RGC7-C · DE 01 · 17.05.2023