Das Abgasverbindungsrohr muss glatt sein und einen mindesten Durchmesser von 120 mm haben. Es darf eine
Länge von höchstens 4 m haben und nicht mehr als 3 Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt nach außen
angeschlossen wird, muss es über einen entsprechenden Windschutz verfügen.
Die Verbrennungsluftzufuhr in den Aufstellungsraum darf während des Ofenbetriebes nicht verschlossen werden. Es
ist unbedingt erforderlich, dass in den Räumen, in denen Kaminöfen mit natürlichem Schornsteinzug betrieben
werden, so viele Luft zugeführt wird, wie für die Verbrennung erforderlich ist. Dies können bis zu 20 m
sein.
Der natürliche Luftzustrom muss durch ständig nach außen gehende Öffnungen gewährleistet sein. Die Größe der
erforderlichen Luftöffnungen ist in den einschlägigen Vorschriften festgelegt. Befragen Sie Ihren Schornsteinfeger.
Die Öffnungen sollen mit
angrenzenden Raum installierte Dunstabzughaube (Abluft) kann bei ungenügender Frischluftzuführung die Funktion
Ihres Ofens erheblich beeinflussen (Unterdruck und Rauchausgang aus dem Gerät). Es ist daher nötig, dass eine
größere Luftmenge zugeführt wird.
Der Unterdruck einer Abzugshaube, kann im schlimmsten Falle, die Rauchgase in den Raum saugen.
8.
ZULÄSSIGE / UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Die zulässigen Brennstoffe sind Brennholzscheite. Es dürfen nur trockene Holzscheite (Wassergehalt max. 20%)
verwendet werden. Es dürfen höchstens 2 Holzscheite eingelegt werden Die Holzstücke sollten eine Länge von etwa
30 cm und einen Umfang von 30 cm aufweisen.
Das als Brennstoff verwendete Holz muss einen Feuchtigkeitsgehalt unter 20% haben (Trocknungszeit 1 Jahr für
weiches Holz, zwei Jahren für hartes Holz) und an einem trockenen Ort gelagert werden (zum Beispiel unter einem
Schutzdach).
Feuchtes Holz macht das Anfeuern schwierig, weil eine größere Energiemenge für die Verdunstung des vorhandenen
Wassers erforderlich ist.
Der Feuchtgehalt hat außerdem den Nachteil, dass das Wasser bei Absinken der Temperatur zuerst im Feuerraum
und dann im Schornstein kondensiert.
Frisches Holz enthält etwas 60% Wasser und ist daher nicht zum Verbrennen geeignet.
Es dürfen nur die unten genannten Brennstoffe verfeuert werden. Nicht verbrannt werden darf unter
anderem:
Kohlegruß,
Holzschutzmitteln behandeltes Holz (insbesondere Kunststoff); in solchem Fall verfällt die Garantie auf das
Gerät.
Papier und Karton dürfen nur zum Anzünden benutzt werden.
Die Verbrennung von Abfällen ist verboten und würde außerdem den Ofen und den Schornstein beschädigen,
Gesundheitsschäden verursachen und aufgrund der Geruchsbelästigung Beschwerden der Nachbarn hervorrufen.
Holz ist kein Dauerbrennstoff, sodass ein Durchheizen des Herdes über Nacht nicht möglich ist.
Typ
Buche
Eiche
Ulme
Pappel
Lärche *
Rottanne *
Waldkiefer *
WICHTIG: Bei ständiger und dauernder Verwendung von aromatischem und ölreichen Holz (Eukalyptus,
Myrte etc.), ist eine schnellere Beschädigung (Rissbildung) der Gussteile des Gerätes möglich.
10
Gittern geschützt werden und dürfen nicht verstopft werden Eine im gleichen oder
Feinhackschnitzel,
Rinden-
*Harziges Holz nicht geeignet für einen Ofen.
und
Spanplattenabfälle,
Kg/mc
Feuchtigkeit 20%
750
900
640
470
660
450
550
Kaminofen Bern
3
feuchtes
und/oder
KWh/Kg
4,0
4,2
4,1
4,1
4,4
4,5
4,4
Aufstell- und Bedienungsanleitung Bern
/Stunde Luft
mit