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Schulte 13000 Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 3

Fachbodenregal schraubsystem und schraub-/stecksystem

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AUSFÜHRUNG DER MONTAGE
Die Montage ist durch qualifiziertes Personal (idealerweise mindestens
2 Personen) mit entsprechendem Werkzeug auszuführen. Beim Zusam-
menfügen der Bauteile darf keine rohe Gewalt angewendet werden.
Es ist gemäß der folgenden Anleitung zu montieren. Ausnahmen sind
nur zulässig, wenn im Einzelfall unsere Begleitpapiere eine abweichen-
de Montage fordern. Unstimmigkeiten sind mit unserem Fachpersonal
abzustimmen. Bei verzinktem Material empfehlen wir, bei der Monta-
ge mit Handschuhen zu arbeiten.
Die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft sind zu beachten.
Siehe Punkte 1 – 14.
Alle Regale mit herausziehbaren Elementen (wie z. B. Schubladen,
Hängeregisterauszügen) oder Regale mit Leiteranlagen, müssen gegen
Kippen gesichert werden. Ebenfalls zu sichern sind Regale deren
Höhen-Tiefenverhältnis größer als 5:1 ist. Regale mit Flügeltüren müs-
sen gesichert werden, wenn deren Höhen-Tiefenverhältnis größer als
4:1 ist.
Die zulässigen Belastungen der Regale dürfen nicht überschritten wer-
den. Die Belastung können Sie an der Bodenprägung erkennen bzw.
den Begleitpapieren entnehmen. Die Angaben gelten bei gleichmäßig
verteilter statischer Last. Feldlast siehe Tabellen.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Die folgenden Sicherheitsbestimmungen sind teilweise Auszüge aus
den BG-Regeln für Lagereinrichtungen und –geräte der BGR 234 (bis-
herige ZH 1/428) der Berufsgenossenschaft.
1.
Verkehrswege für Fußgänger in Regalanlagen, die nur von Hand
bedient werden, müssen eine Mindestbreite von 1.250 mm,
Nebengänge eine Mindestbreite von 750 mm besitzen.
2.
Durchgänge in Regalanlagen müssen eine lichte Höhe von min-
destens 2.000 mm haben.
3.
Die Regale sind ausschließlich für das Be- und Entladen von Hand
bestimmt. Die nicht für die Be- und Entladung vorgesehenen Sei-
ten müssen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten gesichert sein.
4.
Regale müssen lotrecht aufgestellt werden. Die Abweichung der
Regale von der Lotrechten in Längs- und Tiefenrichtung darf nicht
mehr als 1/200 der Regalhöhe betragen. Die Abweichung der
Waagerechten darf nicht mehr als 1/200 der Feldweite betragen.
Abweichungen sind durch Unterlegplatten zu korrigieren.
5.
Regale müssen in bestimmten Fällen ausreichend gegen Kippen
gesichert werden.
5.1. Gesichert werden müssen Regale, deren Höhen-Tiefenverhältnis
größer als 5:1 ist.
Beispiel 1: Regalhöhe = 2.500 mm; Tiefe = 400 mm; ➞ 6,25:1.
Das Regal ist nicht standsicher.
Beispiel 2: Regalhöhe = 2.500 mm; Tiefe = 500 mm; ➞ 5:1.
Das Regal ist standsicher.
5.2. Ebenfalls gesichert werden müssen Regale mit Flügeltüren, deren
Höhen-Tiefenverhältnis größer als 4:1 ist.
Geeignete Maßnahmen zur Kippsicherung (S. 5-6) sind: Bodenver-
dübelung, Wandbefestigung oder die Sicherung durch Querver-
bände. Im Fall einer Bodenverdübelung ist der Klemmfuß (mit
Lasche) vor dem Dübeln mit dem T-Profil zu verschrauben.
5.3. Weiterhin sind zu sichern: Regale mit herausziehbaren Elementen
und Regale mit Leiteranlagen.
Geeignete Maßnahmen zur Kippsicherung (S. 6) sind: Wandbefes-
tigung oder die Sicherung durch Querverbände.
6.
Die Fachböden sind in gleichmäßigen Abständen auf die Regalhö-
he verteilt einzubauen. Der maximale Abstand beträgt 600 mm.
Der unterste Fachboden darf max. 150 mm vom Boden entfernt
montiert werden.
7.
Lieferbar sind Fachebenen mit einer maximalen Fachlast von 250
kg. Die Regale müssen mit Typenschildern ausgestattet sein. Die-
ses muss folgende Angaben enthalten: Hersteller, Typ, Baujahr
oder Kommissioniernummer, zulässige Lasten.
8.
Die maximal zulässigen Bodenunebenheiten richten sich nach der
DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3. Der Fußboden muss mindestens eine
Flächenpressung von 50 kg/cm
DIN 18202, Teil 5, Zeile 3:
bis
1 m Abstand: 4 mm
über 1 - 4 m Abstand: 10 mm
über 4 - 15 m Abstand: 12 mm
über
15 m Abstand: 15 mm
9.
Handelt es sich um einen korrosionsaktiven Boden (z. B. Magne-
sitboden), sind die Fußplatten durch das Unterlegen von Kunst-
stoffplatten zu schützen.
10. Der Auf- oder Umbau der
Zustand erfolgen.
11. Die Regale sind nicht zur Aufnahme dynamischer Lasten geeignet
(keine Schiebe- oder Stoß lasten).
12. Die Regale dürfen nicht von Personen betreten werden.
13. Beschädigte Regalteile sind sofort auszutauschen.
14. Die Lagerung von Lebensmittel direkt auf verzinkten Fachböden
ist nicht zulässig.
15. Unsere Qualitätsstandards gelten nur bei Aufbau in trockenen,
gut belüfteten Räumen. Die Luftfeuchtigkeit darf nicht mehr als
60 Prozent betragen. Zum Aufbau im Temperaturbereich von -20
Grad Celsius bis + 50 Grad Celsius.
16. Alle Belastungsangaben gelten für den Aufbau in NICHT Erdbe-
ben gefährdeten Gebieten. Für Erdbeben gefährdete Zonen gel-
ten Abminderungsfaktoren.
17. Allgemein gültige Rechte, Normen und Vorschriften müssen ein-
gehalten werden.
REGALINSPEKTIONEN
Die Betriebssicherheitsverordnung sieht Lagereinrichtungen / Regale
als Arbeitsmittel an. Nach § 10 der BetrSichV müssen diese regelmäßig
von befähigten Personen kontrolliert werden. Dabei müssen eventuel-
le Beschädigungen aufgenommen, vermessen und dokumentiert wer-
den. Grundlage der Kontrollen ist die neue europäische Norm DIN EN
15635 („Leitlinien zum sicheren Arbeiten"). Sie legt den Ablauf der
Kontrollen von Lagereinrichtungen / Regalen fest.
Sichtkontrollen
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen in
regelmäßigen Abständen, üblicherweise wöchentlich, durchgeführt
werden, bzw. in anderen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde
liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzuzeichnen und aufzu-
bewahren.
Experteninspektionen
„In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von
einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist
an den Sicherheitsbeauftragten mit Beobachtungen und Vorschlägen
zu etwaigen erforderlichen Handlungen zu richten."
(Auszug DIN EN 15635)
Experteninspektion durch fachkundige Person von SCHULTE
Lagertechnik
Die Experteninspektion ist von einer fachkundigen Person (z. B. ausge-
bildeter Regalprüfer von SCHULTE Lagertechnik) durchzuführen, die
entsprechende Gesetze und Verordnungen, berufgenossenschaftliche
Regeln sowie die entsprechenden Normen und Normenentwürfe
kennt. Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagereinrichtun-
gen und Regale vorausgesetzt.
Schraubsystem
Sicherheit & Bedienung
2
aufnehmen.
Regale darf nur im unbeladenen
3

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