Diese Unterlagen mtissen stehts beim Gerat bereit liegen, so dass man im
zweifelsfalle jederzeit nachschlagen kann. Wenn das Gerat verkauft oder an
Dritte weitergereicht wird, mUssen diese Unterlagen immer gleichzeitig
mitgereicht werden, damit der neue Eigentimer sich mit den Handhabungen
und Warnungen vertraut machen kann.